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Dorferneuerungsmaßnahmen im Altort, Bereich Bischofsbrunnen |
Der Vorsitzende der TG Gollhofen 5, Herr Joachim Reindler vom ALE Ansbach, stellt die geplanten Dorferneuerungsmaßnahmen im Altortbereich um den Bischofsbrunnen vor.
Hier sollen in diesem Jahr die Säuweed und der Bischofsbrunnen umgestaltet werden.
Die Einzäunung an der Säuweed wird zurückgebaut und die Wasserfläche verkleinert. Durch einen flachen Zugang zum Wasserlauf soll dieser begehbar werden. Beim Bischofsbrunnen werden die seitlichen Zugänge rückgebaut und ein zentraler Zugang über eine Treppe von vorne geschaffen, um den historischen Brunnen besser zur Geltung zu bringen. Bei der Kirchenstaffel soll ein schmälerer Bereich gepflastert und mehr Grün geschaffen werden.
Der freie Platz um die Linde vor dem Anwesen Bischofsbrunnen 15 soll ebenfalls gepflastert und der Grünbereich erweitert werden. Die Planungen sind für alle Bürger auf der Homepage der Gemeinde unter „Dorferneuerung“ einsehbar.
Herr Reindler stellt dem Gemeinderat folgende Kostenberechnung vor:
Verfahren: Gollhofen 5 (DE), Maßnahmenpaket 6
Teil 1 – Straßenbau mit Bischofsbrunnenplatz und Kirchenstaffel brutto 443.721,25 €
Teil 2 – Umgestaltung Löschteich Säuweed brutto 126.729,05 €
Teil 3 – Umgestaltung Treppenanlage Bischofsbrunnen brutto 18.632,43 €
Teil 4 – Grünmaßnahmen brutto 27.393,80 €
Gesamtkosten brutto 616.476,53 €
Bezuschussung über die Dorferneuerung: 50 %
Der Gemeinderat diskutiert die Planung und die anfallenden Kosten. Die vorgestellten Maßnahmen wurden bereits mehrfach im Gemeinderat besprochen, die Kostenberechnung entspricht dem momentanen Preisspiegel.
Für die weitere Ziegeleiplanung sind folgende Schritte vorgesehen:
Nachdem der Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplanes in Zusammenarbeit mit der VG Uffenheim an ein Büro vergeben wurde, sollen die Firmen für die Umsetzungsbegleitung zusammen mit dem ALE Ansbach ausgesucht und ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung und den Kostenberechnungen zu und beschließt, die Maßnahmen zusammen mit der TG Gollhofen 5 umzusetzen.
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Archäologische Voruntersuchung für die geplante Lagerfläche auf Fl.-Nr. 1513, "In der Scharren" |
Für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt und die Neugestaltung der Seitenbereiche in Gollhofen soll eine Lagerfläche auf Fl.-Nr. 1513, „in der Scharren“, eingerichtet werden.
Bei einem Termin zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat Herr Dr. Lobinger vom Bay. Landesamt für Denkmalpflege der Gemeinde empfohlen, die Lagerfläche archäologisch voruntersuchen zu lassen. Die Kosten für den Archäologen würde das Denkmalamt übernehmen, den Bagger hat die Gemeinde zu stellen.
Damit keine zeitliche Verzögerung bei etwaigen archäologischen Funden zu Baubeginn entsteht, beschließt der Gemeinderat die Voruntersuchung der Lagerfläche in Auftrag zu geben.
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Antrag auf Errichtung einer Dachgaube, Eichenweg 10 |
Ein Bürger stellt einen Antrag auf Errichtung einer Dachgaube.
Nach Rücksprache mit dem Bauamt der VG Uffenheim ist für die Gaube auf der Garage seit 01.01.2025 kein Bauantrag mehr nötig, wenn etwaige andere Auflagen, wie Übernahme Abstandsfläche, Brandschutz usw. eingehalten werden.
Das Dachgeschoss über der Garage wird als Schlafzimmer genutzt und ist somit Wohnraum.
Dadurch wird der Art. 57 Abs.1 Nr. 18 der BayBo eingehalten.
Die Errichtung der Dachgaube entspricht den gesetzlichen Vorlagen, der Gemeinderat erteilt deshalb sein Einverständnis.
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Neuerstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) der Kommunalen Allianz A7 Franken West |
Im Rahmen der öffentlichen Abschlussveranstaltung am 21. November 2024 wurde das neu erstellte Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) vorgestellt.
Den Mitgliedern des Stadt-/Gemeinderates ist das Konzept im Vorfeld der Sitzung per E-Mail zugegangen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken ist erfolgt und verlief positiv.
Es wurden weder schriftlich noch mündlich Einwendungen oder Ergänzungen zu dem Konzept vorgetragen.
Der Gemeinderat beschließt die Neuerstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) der Kommunalen Allianz A7 Franken West und beauftragt den Vorsitz der Allianz, dieses beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zur Anerkennung einzureichen.
Der Vorsitz der Allianz wird weiterhin beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte nach Bedarf abzustimmen und zu veranlassen.
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 7 „Welbhäuser Weg V" im Ortsteil Gollhofen |
Der Gemeinderat Gollhofen hat in seiner Sitzung am 14.10.2019 beschlossen, für das Gebiet „Welbhäuser Weg V“ im Ortsteil Gollhofen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die gemeindeeigene Fläche Fl.Nr. 680/1 und eine private Fläche Fl.Nr. 680 der Gemarkung Gollhofen:
Abgrenzung Plangebiet:
Die Gemeinde Gollhofen ist bisher noch zu keiner Einigung bei den Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche Fl.Nr. 680 gekommen.
Des Weiteren hat sich die Gemeinde Gollhofen mit Beschluss vom 15.03.2021 verpflichtet vorrangig auf Innenentwicklung zu setzen und auf Neuausweisungen von Bauflächen zu verzichten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwischenzeitlich mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht.
Der Bayerische Gemeindetag hat in seinem Rundschreiben 51/2023 zu diesem Urteil folgende Einschätzung abgegeben:
1. Für Neuplanungen dürfte § 13b BauGB in seiner heutigen Fassung unanwendbar sein.
2. Anhängende Bauleitplanverfahren müssen wohl in das Regelverfahren übergeleitet werden, in dem dann eine Umweltprüfung nebst Umweltbericht erstellt und gegebenenfalls Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Gerichtsurteil hat somit auch Auswirkungen auf das o.g. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Gollhofen. Dieses muss wie erläutert nun im Regelverfahren erfolgen.
Aufgrund des Gerichtsurteils und der damit verbundenen Verfahrensschritte, des Selbstbindungsbeschlusses zur Förderinitiative „Innen statt Außen“ vom 15.03.2021 und der Tatsache, dass sich noch nicht alle Flächen des geplanten Geltungsbereiches im Gemeindeeigentum befinden, schlägt die Verwaltung vor, den Einleitungsbeschluss vom 14.10.2019 aufzuheben.
Ein erneuter Aufstellungsbeschluss kann bei Bedarf jederzeit wieder gefasst werden.
Der Gemeinderat Gollhofen beschließt auf Antrag des Vorsitzenden den Einleitungsbeschluss vom 14.10.2019 zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 7 „Welbhäuser Weg V“ im Ortsteil Gollhofen aufzuheben und damit das geplante Bauleitplanverfahren einzustellen.
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Flurgang der Siebner 2025 |
In Gollachostheim und Gollhofen soll zur Überprüfung der Grenzzeichen wieder ein Flurgang der Siebner stattfinden.
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zum Flurgang an die beiden Siebnergremien.
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Müllsammelaktion |
Die gemeinsamen Müllsammelaktionen in Gollachostheim und Gollhofen waren ein Erfolg und fanden große Zustimmung. Die Aktion soll deshalb auch in diesem Jahr stattfinden.
Die Gemeinde sorgt für Essen und Getränke,
Die Bewirtung sollte möglichst im Sportheim stattfinden, hierzu wird der FCG-Vorsitzende angefragt.
Der Gemeinderat beschließt, die Müllsammelaktion auf den 29.03.2025 festzulegen.
Treffpunkt ist um 9 Uhr an der Sportplatzstraße.
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
Für den am östlichen Ortsrand von Gollachostheim liegenden Gemeindeweg, Fl.-Nr. 1537 soll eine 7,5 t-Beschränkung erfolgen. Die Genehmigung hierfür ist nun eingetroffen, die Schilder können bestellt werden.
An gemeindlichen Wegen und Straßen wurden aus verkehrstechnischen Gründen Gehölzrückschnitte vorgenommen. Auch an der Autobahn sollen noch Bäume gefällt werden. Ein Bürger ist bereit, das Schnittgut zu entfernen, das Holz erhält er dafür kostenlos.
Mit der Rekultivierung der Bauschuttdeponie soll heuer begonnen werden, hierzu mussten im Vorfeld ebenfalls Gehölze entfernt werden
Die Kläranlagenschönungsteiche in Gollhofen und Gollachostheim werden nicht mehr benötigt. Die Möglichkeit einer Umnutzung zu Biotopen bzw. Ausgleichsflächen soll vom Landschaftspflege-verband abgeklärt werden.
Durch den Mitarbeiterwechsel im Bauhof fehlt der Gemeinde ein erfahrener Baggerführer. Der Bagger soll deshalb verkauft werden. Bei Baggerarbeiten können die Bauhöfe der Nachbargemeinden aushelfen.
Es liegen einige Einladungen zu Generalversammlungen vor:
- Obst- und Gartenbauverein Gollhofen am 10.03.25
- Feuerwehr Gollachostheim am 14.03.24
- Obst- und Gartenbauverein Gollachostheim am 18.03.25
- Bürgerschützenverein Gollhofen am 19.03.25
- Feuerwehr Gollhofen am 21.03.25
Der Bürgermeister bedankt sich bei der Feuerwehr bezüglich eines kürzlich erfolgten Großeinsatzes zur Personensuche.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er aus Altersgründen bei der nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2026 nicht mehr als Kandidat zur Verfügung steht.