Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.24

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.24 die Entwurfsplanungen und die Kostenberechnungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt B 13 mit Seitenraum vorgestellt bekommen.

 

Es wurde beschlossen, die Baumaßnahmen so umzusetzen und die Zuschüsse entsprechend zu beantragen.

 

 

 

Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

 

-       Straßenbau 2,4 Mio €, die Kosten übernimmt zu 100 % das Staatliche Bauamt

 

-       Gestaltung von Seitenraum, Gehsteigen und Anschluss der Seitenstraßen 1,5 Mio €, die Kosten trägt je zur Hälfte die Gemeinde Gollhofen und das Amt für Ländliche Entwicklung (Dorferneuerung)

 

-       Erneuerung der Abwasserkanäle 2,8 Mio €, Eigenanteil der Gemeinde 2,3 Mio €, (hier fehlen noch die Nebenkosten)

 

erwarteter Zuschuss über das Förderprogramm RZWas ca. 500.000,- €,

 

-       Erneuerung der Wasserleitung 720.000,- €, Eigenanteil der Gemeinde 510.000,- €, (hier fehlen noch die Nebenkosten)

 

erwarteter Zuschuss über das Förderprogramm RZWas 210.000,- €

 

 

 

 

 

 

Straßenlampen Gollhofen: Positionierung - Modellauswahl

 

Im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahmen in Gollhofen sollen auch die Straßenlampen erneuert werden. Hierfür liegt ein Plan der N-Ergie vor.

 

Als erstes sind die Ortsdurchfahrt B 13 und die Seitenbereiche Bischofsbrunnen, Kettenbrunnen und Rathausstraße betroffen. Hierfür wurden von der N-Ergie zwei Angebote erstellt.

 

Ein Angebot beinhaltet Straßenlampen eines Italienischen Herstellers in der Ausführung „Italo“. Diese wurden in Gollachostheim installiert. Die N-Ergie verbaut mittlerweile aber vorwiegend Straßenlampen eines deutschen Herstellers in der Ausführung „Jovie“ und hat auch diese angeboten.

 

Der Preis ist bei beiden Angeboten gleich und beträgt für 17 Stahllampen mit 8 m Höhe und 8 Stahllampen mit 6 m Höhe ca. 70.000,- €, jeweils mit Kabelverlegung, Erdarbeiten, Rückbau der alten und Einbau der neuen Leuchten. Die Lampenmasten sind hierbei in verzinkter Ausführung, die Lampenköpfe anthrazitfarben. In Gollachostheim wurden anthrazitfarbene Masten verbaut.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Firma N-Ergie zum Preis von ca. 70.000,- € anzunehmen. Zusätzlich werden die Lampenmasten in der Farbe anthrazit bestellt.

 

 

 

 

 

 

Neukalkulation der Wassergebühren zum 01. Januar 2025

 

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2024 ausläuft, müssen die Wassergebühren ab dem 01. Januar 2025 neu kalkuliert werden.

 

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halb- und Restwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird von ab dem Jahr 2020 auf 2,0 % festgesetzt.

 

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 erstellt. Hier ergibt sich ein Defizit in Höhe von 46.513,00 €.

 

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2025 bis 2028 erfolgt. Es werden das Defizit des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes und die künftig steigenden Wasserbezugskosten berücksichtigt.

 

Auf diesen Grundlagen hat die Verwaltung folgende kostendeckende Gebührenvarianten berechnet (Wert in Klammern ist brutto mit 7 % Mehrwertsteuer):

 

Variante 1: Grundgebühr bleibt bei 35,00 € (gestaffelt)

 

Variante 2: Grundgebühr steigt auf 50,00 € (gestaffelt)

 

Variante 3: Grundgebühr steigt auf 75,00 € (gestaffelt)

 

 

 

 

Bisher

Neu

Variante 1

Neu

Variante 2

Neu

Variante 3

Preis pro m³

1,75 €

(1,87 €)

2,90 €

(3,10 €)

2,76 €

(2,96 €)

2,54 €

(2,72 €)

Grundgebühr

Zähler 4 m³/h

35,00 €

(37,45 €)

35,00 €

(37,45 €)

50,00 €

(53,50 €)

75,00 €

(187,50 €)

 

 

 

Wichtig laut dem bayerischen kommunalen Prüfungsverband ist, dass das beschlossen wird, was kalkuliert wurde und kein „politischer Preis“ gemacht wird.

 

Weiter wird empfohlen den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen.

 

Die bisherige Wasserverbrauchsgebühr je m³ gilt seit 2021, die Grundgebühr mindestens seit 2010.

 

 

 

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen die vorgestellte Variante Nr. 3 zu wählen.

 

Die künftige Verbrauchsgebühr beträgt demnach 2,54 € je m³ (netto)

 

Die künftigen Grundgebühren betragen demnach

 

-       Dauerdurchfluss (Q3) bis 4 m³/h 75,00 € (netto)

 

Der neue Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028 festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01. Januar 2025

 

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren zum 31.12.2024 ausläuft, müssen die Abwassergebühren ab dem 01. Januar 2025 neu kalkuliert werden.

 

Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wurde bei der kalkulatorischen Verzinsung die Halb- und Restwertmethode angewandt. Der Zinssatz wird ab 2020 auf 2,0 % festgesetzt.

 

Mit diesen Eckdaten wurde die Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 erstellt. Hier ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.586,00 €.

 

Die Vorkalkulation ist für die Jahre 2025 bis 2028 erfolgt. Es werden der Überschuss des vorhergehenden Kalkulationszeitraumes und die künftig zu erwartenden Kosten für die Abwasserabnahme und Betriebsführung durch die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim berücksichtigt.

 

Die Kosten, Beiträge und Zuschüsse, die im Rahmen des Verbesserungsbeitragsverfahren umgelegt werden können, finden in der Kalkulation keine Berücksichtigung.

 

Es wird hier unterstellt, dass alle Kosten zu 100 % auf die Beitragsschuldner umgelegt werden.

 

Als Knackpunkt stellt sich die Klärschlammentsorgung í. H. v. ca. 450.000 € dar.

 

Auf diesen Grundlagen hat die Verwaltung folgende kostendeckende Gebührenvarianten berechnet:

 

Variante 1: Grundgebühr bleibt bei 35,00 € (gestaffelt)

 

Variante 2: Grundgebühr steigt auf 75,00 € (gestaffelt)

 

Variante 3: Grundgebühr steigt auf 104,00 € (gestaffelt)

 

 

 

 

Bisher

Neu

Variante 1a

Neu

Variante

2

Neu

Variante

3

Preis pro m³

3,90 €

 

4,56 €

 

4,18 €

 

3,90 €

 

Grundgebühr

Zähler 4 m³/h

35,00 €

 

35,00 €

 

75,00 €

 

104,00 €

 

 

 

 

Wichtig laut dem bayerischen kommunalen Prüfungsverband ist, dass das beschlossen wird, was kalkuliert wurde und kein „politischer Preis“ gemacht wird.

 

Weiter wird empfohlen den Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre festzusetzen.

 

Die bisherige Abwassergebühr je m³ gilt seit 2013, die Grundgebühr seit 2015.

 

 

 

Nach eingehender Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat Gollhofen die oben vorgestellt Variante Nr. 2 zu wählen.

 

Die künftige Abwassergebühr wird demnach auf 4,18 € je m³ und die Grundgebühren auf 75,00 € (Zähler 4m³/h) festgesetzt.

 

Der neue Kalkulationszeitraum wird vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2028 festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauvoranfrage Aspachhöfer Str. 6: Umnutzung eines Nebengebäudes

 

Eine Bürgerin möchte ein Nebengebäude in der Aspachhöfer Str. 6 zu einem kleinen Café umnutzen und stellt hierfür eine Bauvoranfrage. Der Gastraum des Cafés soll sich im 1. Stock befinden und rund 40 m² und die anschließende Küche 20 m² haben. Das Café soll am Sonntagnachmittag betrieben werden.

 

Der Gemeinderat ist mit der Umnutzung des Gebäudes zu einem Café einverstanden.

 

Der Antrag wird zur Prüfung an das Landratsamt und an die VG Uffenheim weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

Bauvoranfrage: Neubau eines Gartenschuppens aus Fl.-Nr. 548 - An der Linde (Außenbereich)

 

Eine Familie stellt einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Gartenschuppens auf Fl.-Nr. 548. Das Grundstück liegt im Außenbereich, es ist deshalb eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Der Gemeinderat ist mit dem Bau eines Gartenschupppens auf Fl.-Nr. 548 einverstanden.

 

Der Antrag wird zur Prüfung an das Landratsamt weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

Sirenenumrüstung für die digitale Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren

 

Mit E-Mail vom 23. September 2024 hat der Landkreis nochmals auf die digitale Alarmierung hingewiesen. Nach der Fertigstellung des ILS muss eine Umstellung auf digitale Alarmierung erfolgen. Nach Aussagen des Landratsamtes ist andernfalls, nach einer nicht bekannten Übergangszeit, kein Empfang mehr möglich.

 

Es können alte E57-Sirenen mit dem neuen Steuergerät angesteuert werden, wenn die Sirenenanlagen zum 01.01.2019 bestanden haben.

 

Hier ist voraussichtlich mit folgenden Kosten (Dachaufbau) zu rechnen:

 

Anschaffungskosten einschl. Einbau ca.

3.500,00 €

Festbetragsförderung 80 % max. 2.181,00 € für Material

1.500,00 €

Eigenbeteiligung je Sirene ca.

2.000,00 €

 

 

 

Seitens des Landkreises wäre es jedoch wünschenswert, dass im Zuge der Umrüstung auf die digitale Alarmierung die Ertüchtigung auf eine elektronische Sirene erfolgt, welche den Vorteil einer Akku-Pufferung und die damit verbundene Einsatzbereitschaft bei Stromausfall bietet.

 

Die Kosten für die Anschaffung und Aufbau einer digitalen Sirene liegen zwischen 15.000,00 € und 20.000,00 € je Sirene.

 

Der Gemeinderat hat die Sirenenumrüstung bereits in der Oktobersitzung diskutiert und damals beschlossen, die Neuanschaffung der Sirenen nicht ohne Förderung vorzunehmen.

 

 

 

Da es keine Förderung für eine Neuanschaffung der Sirenen gibt, entscheidet sich der Gemeinderat gegen eine Neuanschaffung und beschließt, die beiden Feuerwehrsirenen, eine in Gollhofen und eine in Gollachostheim, umrüsten zu lassen.

 

 

 

 

 

 

32. Änderung des Regionalplanes Region Westmittelfranken: Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

 

Der Gemeinde wurde die 32. Änderung des Regionalplanes Region Westmittelfranken, Teilkapitel 6.2.2 Windenergie übermittelt. Der Gemeinderat wurde darüber informiert.

 

 

 

Die Gemeinde Gollhofen ist von der Änderung nicht direkt betroffen und gibt keine Stellungnahme ab.