Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.11.24

 

 

 

Gemeinsame Sitzung mit Hr. Reindler und der Vorstandschaft TG Dorferneuerung Gollhofen 5

 

 

 

 

Alte Ziegelei - Bebauungsplan

 

Das Ziegeleigelände ist derzeit als Gewerbegebiet ausgewiesen.

 

Um eine Förderung z.B. der erforderlichen Abbruchkosten über das ALE zu ermöglichen, ist es notwendig, das Gebiet in einem Bebauungsplan als dörfliches Wohngebiet auszuweisen.

 

Somit ist ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gelände der Ziegelei durch den Gemeinderat erforderlich.

 

Für den Bebauungsplan wird folgender Geltungsbereich vorgeschlagen:

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt, einen Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Ziegelei aufzustellen und das Gewerbegebiet als dörfliches Wohngebiet auszuweisen.

 

 

 

 

 

 

Alte Ziegelei - Umsetzungsbegleitung

 

Zur Aquise, Beratung und Betreuung von potenziellen Interessenten, aber auch zur Beratung der Gemeinde, wurde vom ALE in der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024 die Ausschreibung einer Umsetzungsbegleitung vorgeschlagen.

 

Bei der Besprechung mit der Gemeinde und der VG am 24.10.2024 am ALE wurde festgelegt, dass die zunächst angedachte, kombinierte Ausschreibung von Bebauungsplan und Umsetzungsbegleitung, nun an geeignete Büros getrennt vergeben wird.

 

Das ALE hat einen Entwurf der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses ausgearbeitet und stellt diese in der Sitzung vor.

 

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft befürwortet die Vorgehensweise.

 

Der Gemeinderat Gollhofen stimmt der Vorgehensweise des ALE zu.

 

Die Ausschreibungsunterlagen für die Umsetzungsbegleitung werden vom ALE erstellt und dann über die VG ausgeschrieben. Die Auswahl der Büros erfolgt in Zusammenarbeit mit dem ALE.

 

 

 

 

 

 

Informationen zum Verfahrensstand UDE

 

Herr Horwath von b-a-u war nicht anwesend, da die Kostenberechnung noch nicht fertig ist.

 

Herr Reindler stellt die Planungen für Bundesstraße und Bischofsbrunnen vor.

 

 

 

-      Ortsdurchfahrt Bundesstraße

 

Der Baubeginn für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt und die Verlegung der Nahwärmeleitungen ist für das Frühjahr 2025 geplant. Es soll in drei Abschnitten gebaut werden, damit der Zugang zum Innenort immer von einer Seite möglich ist.

 

Der erste Bauabschnitt beginnt im Norden am Kreisverkehr und geht bis zur ehemaligen Obstsammelstelle/Haltebucht, Abzweigung Ringstraße/Raiffeisenstraße.

 

Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich von der Haltebucht bis zur Abzweigung des Mühlweges bei Hauptstraße 2.

 

Der dritte Bauabschnitt verläuft dann von der Abzweigung Mühlweg bis zum Ortsende Richtung Uffenheim. Darüber hinaus will das Staatliche Bauamt noch etwa einen Kilometer der Bundesstraße in Richtung Uffenheim erneuern. Die Ortsdurchfahrt wird in Gollhofen vom Baubeginn im Frühjahr bis zum Jahresende für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt. Die großräumige Umleitung erfolgt über die Autobahn A7 von der Anschlussstelle Gollhofen bis zur Anschlussstelle Langensteinach.

 

 

 

-      Bereich Bischofsbrunnen

 

Hier werden nächstes Jahr die Säuweed und der Bischofsbrunnen umgestaltet. Die Einzäunung an der Säuweed wird zurückgebaut und die Wasserfläche verkleinert. Durch einen flachen Zugang zum Wasserlauf soll dieser begehbar werden. Beim Bischofsbrunnen werden die seitlichen Zugänge rückgebaut und ein zentraler Zugang über eine Treppe von vorne geschaffen, um den historischen Brunnen besser zur Geltung zu bringen.

 

 

 

-      Beweissicherung bei den angrenzenden Gebäuden an der B13 und am Bischofsbrunnen

 

Damit durch die Bauarbeiten eventuell auftretende Schäden an Privatgebäuden später auch nachgewiesen werden können, wird eine Beweissicherung in Auftrag gegeben. Hierzu werden alle betroffenen Bürger kontaktiert und ein Besichtigungstermin für die Gebäude mit ihnen vereinbart. Wir empfehlen, den Mitarbeitern der beauftragten Firma Zutritt zu gewähren, da diese Beweissicherung wichtig ist, um eventuelle Schäden später auch nachweisen zu können.

 

 

 

 

 

 

Vergabe der Beweissicherung für die Tiefbauarbeiten: Ortsdurchfahrt und Bischofsbrunnen

 

Für den Neubau der Ortsdurchfahrt B 13 und den Altortbereich Bischofsbrunnen in

 

Gollhofen mit umfangreichen Tiefbauarbeiten ist eine Beweissicherung der Gebäude und

 

Einfriedungen (Gartenmauern, Zaunanlagen) erforderlich. Es wurden insgesamt 3 Firmen

 

Aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt, die Beweissicherung für die Ortsdurchfahrt B 13 und den Altortbereich Bischofsbrunnen an das Büro Henneberger aus Würzburg zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

Vergabe der Planung für die Verkehrssicherung - Umleitungsplanung

 

Für den Neubau der Ortsdurchfahrt B 13 ist eine Vollsperrung mit einer Umleitungsplanung und Verkehrssicherung nötig. Es wurden insgesamt drei Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt, die Planung der Verkehrssicherung für die Vollsperrung der B 13 an die Fa. AVS Verkehrssicherung GmbH, Niederlassung Fürth, zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

Grundsteuerreform ab 01.01.2025;

Festlegung der künftigen Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze und Erlass Hebesatzsatzung

 

Im Rahmen der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurückgeht, wurde das bisherige Einheitswertverfahren zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge als verfassungswidrig eingestuft. Ziel der Reform ist es, die Berechnung der Grundsteuer an die aktuellen Grundstückswerte anzupassen. Dies führte zur Einführung des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG), welches ein eigenes Modell zur Festsetzung der Grundsteuer vorsieht.

 

Ziel der Staatsregierung ist, die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, sodass die Gesamtsteuereinnahmen einer Gemeinde nach der Reform nicht signifikant steigen oder sinken. Hierfür wird eine Anpassung des kommunalen Hebesatzes erforderlich, da die Neubewertung der Grundstücke in vielen Fällen zu veränderten Grundsteuermessbeträgen führt.

 

Die Gemeinden sind aber nicht verpflichtet, einen aufkommensneutralen Hebesatz festzusetzen. Sie sind hier in ihrer Entscheidung frei.

 

Bislang wurde der Hebesatz für die Grundsteuer jährlich im Rahmen der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegt. Zukünftig können die Hebesätze auch durch eine separate Hebesatzsatzung geregelt werden.

 

 

 

Auf Grundlage der neuen Messbeträge wurden von der VG folgende Berechnungen erstellt:

 

 

 

 

 

 

Dargestellt ist bei der jeweiligen Grundsteuerart A oder B, der bisherige Gesamtmessbetrag und der Hebesatz der Gemeinde.

 

Als Entscheidungsgrundlage wurden seitens der Verwaltung ein aufkommensneutraler Hebesatz und das Grundsteueraufkommen bei gleichbleibendem Hebesatz berechnet.

 

Der Gemeinderat hat grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, welchen Hebesatz er für die Grundsteuern ab dem 01.01.2025 festsetzt.

 

Die weitere Vorgehensweise würde sich wie folgt darstellen:

 

-          Entscheidung über die Hebesätze ab 01.01.2025 und Bekanntmachung der neuen Hebesätze.

 

-          Die Steuerpflichtigen erhalten bis Ende Januar 2025 den neuen Grundsteuerbescheid

 

-          Aufgrund des Bearbeitungsrückstandes beim Finanzamt wird das Messbetragsvolumen im Herbst 2025 nochmals geprüft und ggf. zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Der Gemeinderat diskutiert ausgiebig über die Neufestsetzung der Hebesätze. Es gibt hier Verschiebungen, da bei der Grundsteuer A die privaten Wohnhäuser nun nicht mehr mit veranlagt werden. Diese werden nun bei der Grundsteuer B veranlagt. Der Gemeinderat will bei der Neufestsetzung der Hebesätze diese Verschiebungen berücksichtigen, damit unbillige Härten vermieden werden. Es wird deshalb der Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht und für die Grundsteuer B gesenkt.

 

Der Gemeinderat stimmt über vier verschiedene Varianten der neu festzulegenden Hebesätze ab.

 

Im Mehrheitsbeschluss wird festgelegt, die Grundsteuer A auf 700 % und die Grundsteuer B auf 270 % festzulegen.

 

Der Gemeinderat stimmt ebenso über den Hebesatz der Gewerbesteuer ab. Dieser soll bei 370 % bleiben.

 

 

 

 

 

 

Bauantrag zur Errichtung eines Carports in Gollachostheim, Dorfstr. 6

 

Eine Familie in Gollachostheim möchte als Ersatz für die abgerissene Garage ein Carport errichten. Das Carport soll eine Breite von 3,70 m, eine Länge von 6,18 m und eine Höhe von 2,60 m haben.

 

Der Gemeinderat Gollhofen ist mit der Errichtung eines Carports einverstanden.

 

 

 

 

 

 

Hausnummernzuteilungen im Außenbereich

 

Für einen Glasfaseranschluss können nur Flurstücke mit einer genauen Adresse angegeben werden. Im Gemeindegebiet befinden sich vier Standorte im Außenbereich ohne Adresse und könnten somit nicht angeschlossen werden.

 

Um einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen, sollen deshalb noch folgende Hausnummern zugeteilt werden:

 

 

 

 

 

-       Stall Schmidt/Hellenschmidt, Fl.-Nr.  955/1:             Alte Uffenheimer Str. 3

 

-       Stall Wirsching Klaus, Fl.-Nr. 358:                            An der Schießmauer 2

 

-       Geplanter Stall/Wohnhaus Geitz, Fl.-Nr. 390:          Mühlweg 13

 

-       Stall Hegwein Volker, Fl.-Nr. 2505:                          Schindangerweg 2

 

 

 

 

 

 

Telefonanlage und Computerausstattung für Rathaus und Bauhof

 

Für den Austausch der defekten Telefonanlage und der Neuanschaffung eines Computers für Verwaltung und Bauhof mit Einbau und Installation wurde ein Angebot eingeholt.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschießt, die Neuanschaffungen für Rathaus und Bauhof zu tätigen.

 

 

 

 

 

 

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für 2024

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift dürfen Verkaufsstellen nach § 14 Abs. 1 LadSchlG aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen (Kirchweihfesten) an jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024 in der vorliegenden Form zu erlassen.

 

 

 

 

 

 

Ortsnetzerweiterung für die Stromversorgung im Vogtsteinweg

 

Die N-Ergie plant für das Ortsnetz im Vogtsteinweg einen Ausbau der Stromversorgung. Sie bittet deshalb um die Erlaubnis, eine 20 kV Mittelspannungs- und 1 kV Niederspannungsanlage auf der Fl.-Nr. 680/1, nördlich vom Vogtsteinweg 22, errichten zu dürfen. Die Station hat eine Größe von 1,92 x 3,15 m. Der Umgriff soll gepflastert werden. Hierfür will die N-Ergie insgesamt eine Fläche von 6,20 x 4,40 m von der Gemeinde erwerben. 

 

 

 

Der Gemeinderat erteilt die Erlaubnis für die Errichtung der Anlage auf Fl.-Nr. 680/1 und ist bereit, die benötigte Fläche zu verkaufen.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Für die Stahlhalle an der Ziegelei haben sich zwei Interessenten gemeldet. Jedoch muss erst geklärt werden, was mit der darauf montierten Photovoltaikanlage passiert.

 

-       Die Abrechnung für 2023 der Ev.-Luth. Verwaltungsstelle aus Uffenheim für den Kindergarten Gollhofen schließt mit einem Überschuss ab, deshalb ist eine Beteiligung der Gemeinde Gollhofen an nicht gedeckten Betriebskosten nicht erforderlich.

 

-       Wegen des Modernisierungsgesetzes Bayerns, welches sich in der Gesetzgebungsphase befindet, hat die VG Uffenheim ein Schreiben an die Vertreter des Landtages in unserem Stimmbezirk und an den Ministerpräsidenten Dr. Söder mit den Unterschriften aller VG-Bürgermeister geschickt. Darin wird die neue Stellplatzregelung bemängelt.

 

-       Eine Gemeinderätin fragt nach, ob es Interessenten für die Anwesen Ziegeleistraße 1 + 3 gibt und wann diese verkauft werden. Es gibt mehrere Interessenten, aber unterschiedliche Preisvorstellungen.

 

-       Ein Gemeinderat erkundigt sich, wann die Verträge für die Güllegruben als Löschwasservorhaltung ausgestellt werden. Die Verträge können erst gemacht werden, wenn der Einbau der Saugleitungen erfolgt ist, dies war wegen Erkrankung eines Bauhofmitarbeiters noch nicht möglich.

 

-       Die Sitzungstermine des Gemeinderates für 2025 werden festgelegt. In der Regel ist der 3. Montag im Monat geplant, im Januar ist es der 4. Montag.