Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.07.24

 

 

 

Würdigung von Frau Gisela Keller anlässlich der Verleihung der Kommunalen Verdienstmedaille

 

Innenminister Joachim Herrmann hat Frau Gisela Keller am 28. Juni 2024 in Erlangen mit der Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung in Silber ausgezeichnet. Dies ist eine Auszeichnung, die nur wenige Personen erhalten. Der letzte Gollhöfer, der diese Auszeichnung erhielt, war 2014 unser Altbürgermeister, Herr Werner Pfadler. 

 

Wir schließen uns von Seiten des Gemeinderates und im Namen der ganzen Gemeinde den Glückwünschen an und danken Frau Keller für ihr außergewöhnliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde und darüber hinaus.

 

Gisela Keller war 24 Jahre von 1990 bis 2014 im Gemeinderat tätig, und hat hierfür bereits die Bürgermedaille der Gemeinde Gollhofen verliehen bekommen.

 

Seit 40 Jahren ist sie Kreistagsmitglied, und war 12 Jahre als Stellvertreterin des Landrates tätig. 25 Jahre war sie Ortsbäuerin in Gollhofen und 10 Jahre stellvertretende Kreisbäuerin. Im Kirchenvorstand hat sie 24 Jahre mit Verantwortung getragen.

 

Wir freuen uns mit Frau Keller über diese Auszeichnung und sind stolz darauf, eine solche Mitbürgerin hier bei uns in Gollhofen zu haben.

 

 

 

 

 

 

Verabschiedung unseres Bauhofleiters Gerhard Hügelschäfer in den Ruhestand

 

Gerhard Hügelschäfer hat im Januar 1990 bei der Gemeinde angefangen und bis zum 30. Juni 2024 in 33,5 Jahren mit dafür gesorgt, dass das ganze Jahr über alles rund läuft.

 

Als gelernter Pflasterer und Straßenbauer hat er nicht nur die üblichen Tätigkeiten wie Rasenmähen und Winterdienst ausgeübt. Unter seiner Regie und Mithilfe konnte der Bauhof der Gemeinde auch viele speziellere Facharbeiten ausführen.

 

Es wurde ein leistungsfähigerer Schlepper gekauft, ein Bagger angeschafft und schließlich auch ein gebrauchter LKW in den Fahrzeugbestand mitaufgenommen.

 

Dadurch konnten dann auch Wegebau in Schotter und teilweise auch in Asphaltbauweise durchgeführt werden, Tiefbau mit Kanalverlegung war somit möglich, Reparaturen am Wasserleitungsnetz und auch Neuinstallationen waren spezielle Aufgaben, die unter seiner Regie fachgerecht und für die Gemeinde kostengünstig ausgeführt werden konnten.

 

Nicht zuletzt war er aber auch bereits bei den Vorplanungen mit aktiv und hat sich mit seinem Fachwissen, z. B. bei der Planungsphase von Dorferneuerung und Kläranlagenumbau, stets mit eingebracht. Auch als Gemeinderat war er 6 Jahre lang mit dabei. Sein Wissen in allen baulichen Bereichen unserer beiden Ortsteile werden wir wohl oft vermissen.

 

Zu seinem Ruhestand wünschen wir Herrn Gerhard Hügelschäfer alles Gute für die Zukunft!

 

 

 

 

 

 

Neue Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024

 

Über die Haushaltssatzung 2024 muss erneut beschlossen werden, weil beim Inkrafttreten des neugefassten Art. 71 Abs. 3 GO am 01.01.2024, die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2021 i. H. v. 298.000 € nicht mehr gültig ist. Folglich wird auch keine neue Laufzeit bewirkt.

 

Durch das Gesetz ist Art. 71 Abs. 3 GO dergestalt geändert worden, dass eine Kreditermächtigung nun bis zum Ende des bei Ihrem Inkrafttreten laufenden Finanzierungsplanungszeitraums und, wenn die Haushaltssatzung für das erste Jahr nach Ende des Finanzierungszeitraums nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung gilt.

 

Aus diesem Grund kann bei der Haushaltsplanung 2024 nur die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2023 herangezogen werden, sodass die Haushaltssatzung durch den nachfolgenden Absatz angepasst wurde.

 

„Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.355.000 Euro festgesetzt. Aufgrund fortgeltender Kreditermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2024 darüber hinaus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 500.000 Euro vorgesehen.“

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen, die korrigierte Haushaltssatzung 2024 zu erlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hausnummernzuteilung für die Kläranlage in Gollhofen

 

Die Kläranlage auf der Fl.-Nr. 2087 in Gollhofen hat noch keine Postadresse. Zurzeit wird sie in eine Pumpstation umgebaut, die Funktion als Kläranlage ist damit hinfällig.

 

Es ist aber eine Postadresse für den weiteren Betrieb notwendig. In einer vorherigen Sitzung hat der Gemeinderat vorgesehen, die Adresse „Gollachostheimer Straße 1“ zu vergeben. Nach Auskunft des Bauamtes in der VG ist dies aber nicht möglich, es wird eine andere Anschrift gebraucht.

 

Vorgeschlagen sind folgende Bezeichnungen:

 

-       Zur Kläranlage

 

-       Zur alten Kläranlage

 

-       Alte Kläranlage

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, als Postadresse „Alte Kläranlage 1“ zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

Digitale Funkmeldeempfänger für die Feuerwehr - Beschaffung und Förderung

 

Mit E-Mail vom 22.05.2024 hat das Landratsamt auf die Beschaffung zur Umrüstung auf die digitale Alarmierung hingewiesen. Die Umstellung der digitalen Alarmierung der ILS Ansbach findet frühestens im 1. Halbjahr 2025 statt.

 

Zuwendungen werden derzeit auf die digitalen Meldeempfänger gewährt.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung wird uns empfohlen bereits jetzt, bevor die Umstellung auf die digitale Alarmierung kommt, einen Förderantrag für die Beschaffung von digitalen Meldeempfängern zu stellen, sowie diese zu beschaffen. Das Programm endet zum 31.12.2024 und es ist unklar, ob es ein Folgeprogramm geben wird. Aufgrund dessen soll die Beschaffung so schnell wie möglich nach der Antragsstellung erfolgen. Die Mittel werden nach der Antragsstellung nicht „reserviert“, sondern nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Eine sichere Zusage von Fördermitteln ist auch deswegen nicht möglich.

 

Die förderfähige Anzahl ist abhängig von den zum 01.01.2019 gemeldeten und in Bestand gewesenen Empfängern. In der Gemeinde Gollhofen waren laut damaligen Angaben 12 Geräte im Einsatz. Somit sind 12 digitale Meldeempfänger förderfähig.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt die Beschaffung von 8 digitalen Meldeempfängern und beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung sowie mit der vorherigen Antragsstellung bei der Regierung von Mittelfranken.

 

 

 

 

 

 

Antrag des Evang.-Luth. Dekanatsbezirkes Uffenheim auf Zustimmung zur Einstellung von pädagogischen Zusatzkräften für den Kindergarten St. Johannis Gollhofen für das Kindergartenjahr 2024/25

 

Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 beantragt der Evang.-Luth Dekanatsbezirk Uffenheim für den Kindergarten St. Johannis in Gollhofen für das Kindergartenjahr 2024/2025 die Einstellung von pädagogischen Zusatzkräften.

 

Für den Kindergarten St. Johannis wurden für 4 Kinder Anträge auf Gewährung von Eingliederungshilfe für den Besuch einer integrativen Kindertageseinrichtung beim Bezirk Mittelfranken gestellt. Teilweise wurden die Genehmigungen bereits erteilt. 3 Kinder kommen aus Gollhofen und 1 Kind kommt aus Oberickelsheim.

 

Als Zusatzkräfte sollen zwei Fachkräfte mit insgesamt 32 Wochenstunden beschäftigt werden.

 

Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen, zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs, im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vom Gewichtungsfaktor 4,5 nach oben (+ x) abgewichen werden. Das heißt, nur mit Zustimmung der Gemeinde zur Einstellung einer Zusatzkraft und finanzieller Beteiligung der Gemeinde wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern gewährt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen dem vorstehenden Antrag auf Beteiligung der Gemeinde Gollhofen zur Einstellung der Zusatzkräfte, vorerst befristet auf ein Jahr, zuzustimmen.

 

 

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen die Zustimmung zur Finanzierung der beiden pädagogischen Zusatzkräfte (1 x 25 und 1 x 7 Wochenstunden) für den Kindergarten St. Johannis Gollhofen zu erteilen. Die Zusage wird bis zum 31.08.2025 befristet.

 

 

 

 

 

 

Übernahme des Gewichtungsfaktors 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres

gem. Art. 21 Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG

 

Seit dem Jahr 2007 können die Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor von 2,0 gefördert werden. In diesem Fall hat der Träger der Kindertageseinrichtung eine gewisse Planungssicherheit und auch der Freistaat Bayern gewährt in diesem Fall die erhöhte Förderung.

 

Ab dem Jahr 2007 wird daher für die Kinder, die ab dem 01. Oktober im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kindergartenjahres die erhöhte Förderung gewährt.

 

Von der Kirchengemeinde wurde zwischenzeitlich die Endabrechnung für das Jahr 2023 vorgelegt. Aufgrund eines Hinweises des Landratsamtes in einer anderen Kindertageseinrichtung wird jetzt auch für Kinder, die im September das 3. Lebensjahr vollenden, für das gesamte Jahr der erhöhte Gewichtungsfaktor von 2,0 abgerechnet.

 

Nach Art. 21 Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG ist hierfür aber Voraussetzung, dass die Aufnahme des Kindes bereits im Alter von zwei Jahren erfolgte und es weiter in der Einrichtung betreut wird. Außerdem muss die Kommune der Förderung mit dem erhöhten Gewichtungsfaktor von 2,0 zustimmen.

 

Im Jahr 2023 fällt kein Kind der Gemeinde Gollhofen unter diese Regelung.

 

Der Gemeinderat beschließt, ab dem 01. Januar 2023 für alle Kinder, die zwischen 1. September und 31. August das 3. Lebensjahr vollenden, den erhöhten Gewichtungsfaktor von 2,0 bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

Kauf eines Pkw-Anhängers für den Bauhof

 

Der bisherige Pkw-Anhänger des Bauhofes hat keine verstellbare Anhängekupplung und kann deshalb nicht an den Bauhof-Lkw angehängt werden. Dies wäre aber sehr praktisch, da dann ein Mann den Rasenmäher mit zum Einsatzort nehmen und das gemähte Gras gleich auf den Lkw entleeren könnte. Dies spart auf die Dauer viel Arbeitszeit. Der Gemeinderat berät deshalb darüber, ob man den alten Pkw-Anhänger verkaufen sollte und dafür einen neuen mit höhenverstellbarer Zugdeichsel anschafft.

 

Der Gemeinderat beschließt, einen neuen Pkw-Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t zu kaufen.

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Gollhofen für das Jahr 2023

 

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Im Jahr 2023 wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von   12.654,21 Euro zugeführt.

 

Zum 31.12.2023 beträgt

 

der Stand der allgemeinen Rücklage                   678.956,24 Euro

 

der Schuldenstand                                                  77.000,00 Euro

 

 

 

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

 

Der Gemeinderat Gollhofen nimmt die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.

 

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Für das Jubiläum „50 Jahre VG Uffenheim“ wurde ein Logo entworfen. Der Festabend ist am 06.09.24 geplant, dazu werden auch alle Gemeinderäte sowie alle ehemaligen Gemeinderäte eingeladen.

 

 

 

-       Für die Bauphase des Nahwärmenetzes wird ein Lagerplatz mit einer Größe von 1 – 2 ha gesucht, ebenso für die Dorferneuerungsmaßnahmen.

 

 

 

-       Die angebaute Blechhalle am Längsriegel der Ziegelei soll verkauft werden und kann deshalb im Gemeindeblatt ausgeschrieben werden. Die Interessenten sollen ein Kaufangebot abgeben. Die darauf installierte PV-Anlage muss dann aber abgebaut werden und braucht einen neuen Platz.

 

 

       - Eine Gemeinderätin fragt, ob die am Spielplatz in Gollachostheim gepflanzten

         Rosen für den Zweck geeignet sind.