Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.06.24

 

 

 

 

Bauantrag für Ringstr. 45: Errichtung eines Carports

 

Eine Bürgerin reicht einen Bauantrag zum Bau eines Carports auf ihrem Grundstück in Gollhofen, Fl.-Nr. 160 ein. Der Carport soll drei Stellplätze haben und hat ein Außenmaß von 5 x 9 m.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zum Bauvorhaben sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauantrag für Hauptstr. 44, Neubau einer gewerblichen Lagerhalle für den Milchtransport mit Büroanbau

 

Eine Bürgerin reicht einen Bauplan für den Neubau einer gewerblichen Lagerhalle für den Milchtransport mit Büroanbau in Gollhofen, Hauptstr. 44, ein.  Die betroffenen Grundstücke Fl.-Nr. 1652/2, 1646 und eine Teilfläche aus 1641/7 befinden sich im Besitz der Gemeinde und werden verkauft. Für die Regenwasserableitung wird die Bestandsleitung des hier vorher betriebenen Betonwerkes genutzt.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

 

In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Klein hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2024 erstellt. Der Haushaltsplan liegt jedem Gemeinderatsmitglied vor.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils                     3.200.300,-- Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils                     4.680.800,-- Euro

 

ab.

 

Für das Haushaltsjahr ist über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus, eine neue Kreditermächtigung in Höhe von 1.057.000 Euro erforderlich.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.855.000 Euro festgesetzt.

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen den Haushaltsplan 2024 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

- Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 "Alte Ziegelei"

 

2020 hat die Gemeinde das Gelände rund um die ehemalige Ziegelei erworben und möchte dieses Gebiet nun städtebaulich weiterentwickeln. Der bestehende Masterplan soll dabei als Grundlage dienen. Zur Schaffung eines rechtlich verbindlichen Rahmens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gedacht.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der bestehenden Einbeziehungssatzung und ist daher dem Innenbereich zuzuordnen. Damit ist eine Anwendung des §13a BauGB möglich und das beschleunigte Verfahren anzuwenden. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Gewerbefläche dargestellt. Eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen, auf Antrag des Vorsitzenden, der Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Ziegelei“ zuzustimmen und somit das Verfahren einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffung Gemeindeschlepper

 

Der Schlepper des Bauhofs wurde im Jahre 2001 angeschafft, hat seitdem viele Betriebsstunden geleistet und der Verschleiß (z.B. durch den Winterdienst) ist entsprechend groß. Da mit immer höheren Reparaturkosten zu rechnen ist, hat der Gemeinderat beschlossen, Angebote für eine Neuanschaffung von den Firmen Claas und BayWa einzuholen.

 

Angeboten wurde jeweils ein Schlepper mit ca. 100 PS, Allrad, Industriefrontlader, Fronthydraulik, Klimaanlage und Kommunalbereifung. Die Schlepper wurden vom Bauhof zur Probe eingesetzt. Der alte Schlepper wird in Zahlung gegeben.

 

 

 

Die Claas Schlepper haben ein Schaltgetriebe mit Lastschaltstufen, der Fendt Schlepper ein Vario-Getriebe.  Der Vorführschlepper der Fa. Claas wird mit maximal 150 Betriebsstunden angeboten und hat nach Meinung von Gemeinderat und Bauhof das beste Preis/Leistungsverhältnis.

 

 

 

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, den Vorführschlepper Claas Arion zu kaufen.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme Bebauungsplan "Hohlacher Weg II" in Langensteinach

 

Die Stadt Uffenheim hat bereits im Oktober 2023 um Stellungnahme zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59/2021 „Am Hohlacher Weg II“ im Ortsteil Langensteinach gebeten. Die Stellungnahmen wurden eingearbeitet und ein 2. Entwurf liegt nun zur erneuten Stellungnahme vor.

 

Die Gemeinde Gollhofen ist hier nicht direkt betroffen und gibt deshalb keine Stellungnahme ab.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Der Eigentümer des an der Sportplatzstraße abgestellten landwirtschaftlichen Anhängers hat nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde diesen entfernt.

 

Aufgrund der Starkregenereignisse wurde Erde aus anliegenden Feldern in Wegseitengräben gespült. Es sollen im Herbst einige Gräben geputzt und das Bankett entsprechend abgehoben werden.

 

Die Wahleinteilung für die Landratsstichwahl am 23.06.24 wird besprochen.

 

Für die Feuerwehr in Gollhofen sollen sechs und für die Feuerwehr in Gollachostheim zwei digitale Meldeempfänger angeschafft werden.