Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.24

 

geänderte Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 kleinen modularen Wohneinheiten auf Fl.-Nr. 299

 

Ein Bürger stellt eine geänderte Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 kleinen modularen Wohneinheiten plus Carport, Technikraum und Gartenhaus auf Fl.-Nr. 299 in Gollhofen.

 

Die vorherige Bauvoranfrage wurde bei der letzten Sitzung abgelehnt, da die zulässige Grenzbebauung von insgesamt 15 m überschritten wurde und die Breite der vier geplanten Stellplätze mit jeweils 2,50 m zu knapp bemessen war.  In der heutigen Bauvoranfrage wird die zulässige Grenzbebauung eingehalten, da nun nicht mehr alle Stellplätze überdacht sind. Die Stellplatzbreite wurde auf jeweils 2,75 m geändert.

 

Der Gemeinderat erteilt der geänderten Bauvoranfrage von Jochen Wagner sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

Bauantrag Geckenheimer Str. 12, Gollhofen: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage/Carport

 

Ein Bürger stellt einen Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage/Carport für den Bauplatz Geckenheimer Str. 12 in Gollhofen.

 

Vom Bebauungsplan wird in folgenden Punkten abgewichen:

 

-       Dachneigung 22° anstatt 42 – 52°

 

-       Vollwertiges Dachgeschoss mit 2,50 m Höhe anstatt Kniestock mit 62,5 cm Höhe

 

-       Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen anstatt roten oder rotbraunen Betondachsteinen

 

-       Garage und Carport mit Flachdach, Dachneigung 3°, Eindeckung mit Trapezblech anstatt Satteldach mit Dachneigung 28° und Betondachsteinen

 

Im Baugebiet wurden bereits Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 2 „In der Scharren“ für Wohnhäuser mit geringerer Dachneigung als 42°, mit 2 normalen Vollgeschossen, mit anthrazitfarbener Dacheindeckung und Garagen mit Flachdach genehmigt.

 

Der Gemeinderat stimmt den Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 2 „In der Scharren“ zu und erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

 

 

 

 

 

 

Flurgang der Siebner, Grenzgang mit den Siebnern aus Uffenheim 2024

 

In Gollachostheim und in Gollhofen soll im Frühjahr wieder der Flurgang der Siebner stattfinden. Mit den Siebnern aus Uffenheim soll ein gemeinsamer Grenzgang durchgeführt werden. 

 

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zum Flurgang an die beiden Siebnergremien.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Am 09.06.24 findet die Europawahl und die Landratswahl statt. Als Wahllokal wird für beide Gemeindeteile das Feuerwehrhaus in Gollhofen, Kettenbrunnen 2, festgelegt. Die Wahlhelfereinteilung muss noch an die VG Uffenheim gemeldet werden.

 

-       Die Grüngutcontainer stehen in Gollachostheim zurzeit auf einem Bauplatz am Schaftrieb. Sie sollen auf ein Grundstück in der Reuser Gasse umgestellt werden, hier lagert momentan aber noch ein Erdhaufen.

 

-       In Gollachostheim soll am Standort des ehemaligen Buswartehäuschens eine Anschlagtafel aufgestellt werden.

 

-       Die Gasheizung im Mietshaus Welbhäuser Weg 1 ist alt und in den vergangenen zwei Monaten wiederholt ausgefallen. Es soll zusammen mit dem Heizungsbauer nach einer Lösung gesucht werden.

 

-       Die monatliche Sitzung der LAG Steigerwald soll am 06.05.24 im Feuerwehrhaus in Gollhofen stattfinden.

 

-       Eine Firma im Gewerbegebiet GollIpp bietet der Gemeinde ca. 800 m³ gute Erde an. Diese könnte für die Rekultivierung der Deponie verwendet werden. Hierfür ist allerdings eine Bodenuntersuchung erforderlich, die ca. 1.500,- € kostet. Abzuklären ist noch, ob das Erdreich bei Eignung dann bereits in der Deponie zwischengelagert werden darf.

 

-       Ein Gemeinderat berichtet, dass für das Ferienprogramm wieder das Spielmobil und zwei Theateraufführungen angeboten werden. Das Spielmobil soll nicht bestellt werden, da es bessere Alternativen gibt. Beim Theaterprogramm besteht noch Gesprächsbedarf.