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Sitzung mit Vorstandschaft Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Gollhofen 5 |
Nachdem vom VLE die Bemusterung geeigneter Betonpflaster der Hersteller Egner, Lython und Ruf am Kettenbrunnen veranlasst worden war, waren am 30.09.2023 die Gollhöfer eingeladen, ihre Meinung als Entscheidungsgrundlage für die Gremien abzugeben.
Mit großer Mehrheit wurde das Pflaster „Eganto“ scharfkantig mit Phase der Firma Egner favorisiert.
Der Vorstand und der Gemeinderat beschließen die Verwendung des Pflasters Eganto und für größere Plätze des Pflasters Eganto Kombi der Fa. Egner. Als Farbton wird Muschelkalk MK 2 gewählt, die Stärke soll 10 cm betragen. Dieses Pflaster wurde auch in Gollachostheim verwendet.
Auf den Gehsteigen soll das Pflaster in Reihe verlegt werden, auf Plätzen wird der „wilde Verband“ empfohlen.
Sauweed/Bischofsbrunnen
Der bereits von der Gemeinde erstellte Teilbereich der Ortsstraße Bischofsbrunnen von Anwesen Hs.-Nr. 5 bis Hs.-Nr. 9 wird neu erstellt, sofern eine Durchschneidung durch die Nahwärme- und Kanalleitungen erfolgt
Bereich Kettenbrunnenplatz/Bushaltestelle an der Rathausstraße:
Über die aktuelle Planung wird informiert (Anlage 2). Die weitere Planung wird bis zur Umsetzung des Maßnahmenpakets 1 zunächst zurückgestellt.
Bundesstraße B 13 (Straßenraum und Einmündungen):
Nach den Begehungen mit den Anliegern vom 15.06.2023, mit dem StBA und den Fahrversuchen an der Einmündung am Pfortenweg vom 30.09.2023 stellt Herr Riedel, b-a-u Ingenieurgesellschaft die aktuelle Planung (Anlagen 3 - 7) vor.
- Einmündung Pfortenweg:
Die Planungskonzepte der Vorbereitungsphase lassen sich leider nicht verwirklichen, da wegen der Sichtverhältnisse und des benötigten Platzes zum Aus- und Einfahren weder eine nördliche noch eine südliche Einmündung sinnvoll sind. Die Realisierung einer zentralen Einmündung macht leider die Beseitigung der dortigen Eiche erforderlich.
Die b-a-u soll den Vorentwurf einschließlich Kostenschätzung bis 15.04.2024 erstellen.
Als 1. Maßnahmenpaket (MP) vorgesehen ist:
Sauweed, Bischofsbrunnen mit Kirchenstaffel und Verbindungsweg zur Ringstraße sowie der Platzbereich um die Linde.
Der Vorentwurf (Anlage 1) mit den geplanten Baugrenzen wird vorgestellt.
Anmerkungen/Ergänzungen:
- Der VLE wird beauftragt den Bauentwurf (Lph 3) zu erstellen
- Das Maßnahmenpaket wird in das Jahresinvestitionsprogramm 2024 (JIP) des ALE aufgenommen.
Der Gemeinderat Gollhofen stimmt den gesamten Planungen zu.
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Stand der örtlichen Nahwärmeplanung |
Ein Geschäftsführer der Nahwärmenetz – Gollhofen GbR informiert die Anwesenden:
- 217 Haushalte wurden besucht, Firmen und einzelne Haushalte fehlen noch
- vorwiegend sind Öl- Gasheizungen im Bestand
- es ergibt sich ein Verbrauch von ca. 4 Mio. kWh im Jahr
Weiteres Vorgehen:
- noch 2023 wird die erste Rohrdimensionierung und Kostenschätzung vorliegen
- Ende Feb.2024 soll die nächste Versammlung sein - wirtschaftlicher Betrieb?
- Zurzeit ist eine BAFA Förderung unsicher→ Bundeshaushalt 2024?!
Dorferneuerungsmaßnahmen im Bereich Bischofsbrunnen sind realistisch.
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Bauantrag Adelhöfer Str. 4, Gollachostheim: Nutzungsänderung eines Stalles zu Wohnraum |
Eine Familie beantragt für ihr Anwesen in der Adelhöfer Str. 4 in Gollachostheim eine Nutzungsänderung.
Ein Teil des südlich an das Wohnhaus angebauten Stalles soll zu Wohnraum umgenutzt werden. Der Gemeinderat begrüßt das Vorhaben, da dieses den Zielen der Dorferneuerung mit Nachverdichtung und Nutzung von Wirtschaftsgebäuden entspricht.
Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen zu diesem Bauantrag.
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Bauantrag "An der Linde" (südlich Kindergarten): Neubau eines 3-Parteien-Mehrfamilienwohnhauses |
Ein Ehepaar möchte auf ihrem Grundstück südlich des Kindergartens auf Fl.-Nr. 616/3 ein 3-Parteien-Mehrfamilienwohnhaus errichten.
Bei einer Bauvoranfrage wurde von Seiten des Gemeinderates festgestellt, dass das Einvernehmen zu einem Bauvorhaben auf diesem Grundstück erteilt werden kann, wenn es sich an die Vorgaben im Bebauungsplan des nebenan liegenden Baugebietes „Welbhäuser Weg 4“ hält.
Vorgesehen ist ein nach Süden geneigtes Pultdach mit 8° Dachneigung, die Garagendächer sollen begrünt werden. Benötigte Ausgleichsmaßnahmen sollen auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden.
Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen mit dem Bauvorhaben.
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Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung |
Der Bundestag hat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) beschlossen. Es ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) und tritt wie dieses am 01.01.2024 in Kraft. Konkret werden die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen.
Danach müssen kleine Gemeinden bis Ende Juni 2028 eine Wärmeplanung erstellen, aus der ersichtlich ist, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden können. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Hierzu wurden vom Freistaat Bayern noch keine Ausführungen erlassen, ebenso gibt es noch keine Festlegung, dass die Wärmeplanung durch die Gemeinden durchgeführt werden muss.
In Neubauten dürfen ab dem 01.01.2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für alle anderen Gebäude gilt diese Regel, sobald die Frist für kommunale Wärmepläne abläuft (30.06.2028) oder ein Wärmeplan verabschiedet wurde. Erst ab 2045 ist der Einbau von Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, verboten. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, die auch vom Wärmeplan abhängig sind.
Der Wärmeplan ist ein reines Fachkonzept ohne rechtliche Außenwirkung. Er besteht in der Regel aus einer Bestandsanalyse und einer Potenzialanalyse. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen kann. Auf dieser Basis wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist.
Mit der Kommunalrichtlinie des Bundes wird die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gefördert. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. Bei später eingehenden Anträgen gilt eine Förderquote von 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Aufgrund der Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zum Nachtragshaushalt hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre für die Kommunalrichtlinie verfügt. Dadurch ist derzeit eine Antragstellung nicht möglich.
Für die Erstellung des Wärmeplans wurde ein Richtpreisangebot eingeholt. Die Gesamtkosten liegen bei rd. 24.750,00 €.
Die kommunale Wärmeplanung kann in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt einen höheren Anreiz für einen Auftragnehmer bietet.
Der Gemeinderat beschließt, vorzeitig mit der kommunalen Wärmeplanung zu beginnen und sobald das Förderportal wieder öffnet, bei der Zukunft – Umwelt -Gesellschaft (ZUG) gGmbH einen Zuwendungsantrag für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu stellen.
Die kommunale Wärmeplanung soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim erfolgen.
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Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) |
Am 28.11.2023 wurde die Jahresrechnung 2022 örtlich geprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
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Sitzungstermine 2024 |
Der Gemeinderat legt die Sitzungstermine für das Jahr 2024 fest.
Die Sitzungen finden jeweils am 3. Montag eines Monats im Sitzungssaal des Rathauses Gollhofen statt. Eine Ausnahme ist die Oktobersitzung, diese findet am 2. Montag im Monat statt und wird im ehemaligen Schulhaus in Gollachostheim abgehalten. Die Sitzungen beginnen von April bis September um 20 Uhr, alle anderen um 19.30 Uhr. Ausnahmen werden mit der Einladung bekannt gegeben.
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Verpachtung Seelein |
Das Fischereigewässer „Seelein“ auf Fl.-Nr. 1576 mit einer Größe von 500 m² wird vom 01.01. 2024 bis 31.12.2034 neu verpachtet. Es haben sich 4 Pachtinteressenten gemeldet.
Der Pachtpreis bleibt unverändert und ist mit 25,- € pro Jahr sehr günstig. Dafür wird vom Pächter erwartet, dass er das Ufergehölz pflegt und das Fischereigewässer in gutem Zustand erhält. Der zurzeit im Weiher liegende Baum ist zu entfernen. Größere Eingriffe in den Gehölzbestand, wie z.B. Baumfällungen, sind vorher mit der Gemeinde abzusprechen. Die Beschattung des Weihers durch die Uferbegrünung muss erhalten bleiben.
Der Gemeinderat beschließt, dass Fischereigewässer unter den Bewerbern zu verlosen. Zur Verlosung werden nur Bewerber zugelassen, die sich verpflichten, die o.g. Auflagen zu erfüllen.
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Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
- Nach Auskunft vom WWA erhält die Gemeinde Gollhofen zum 15.12.2023 die ausstehende Förderung für die Druckleitung von Gollhofen nach Herrnberchtheim in Höhe von 425.250,- €.
- Für den Bauabschnitt II der Dorferneuerung in Gollachostheim wurde ein Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln in Höhe von 370.000,- € gestellt, für die Sängerhalle ein ebensolcher Antrag in Höhe von 240.000,- €.
- Die Gemeinde erhielt einen Zuwendungsbescheid für die Breitbanderschließung über das Förderprogramm „Gigabit 2.0“ mit einer Fördersumme von 310.500,- €.
- Um die Entsorgung von zwei im Gemeindegebiet abgestellten Pkw´s kümmern sich die Polizei und das Landratsamt.
- Für die Kläranlagen in Gollhofen und Gollachostheim wurde vom Landratsamt die Erlaubnis zur Entnahme von Bibern erteilt.
- Ein Gemeinderat berichtet, dass den am östlichen Ortsrand von Gollachostheim gelegenen Wirtschaftsweg Fl.-Nr. 1537 Lastwagen unnötigerweise als Abkürzung nutzen. Hier ist zu prüfen, ob eine Begrenzung auf 7,5 t erfolgen kann.