Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.10.23

 

 

Dorferneuerung Gollhofen

 

 

 

 

Erneuerung der Ortsdurchfahrt B 13 in Abstimmung mit der Nahwärmenetzplanung

 

Am 30.09.23 fand ein Vororttermin zur weiteren Planung der Dorferneuerung in Gollhofen zusammen mit Herrn Reindler vom ALE Mittelfranken statt.

 

Es wurde ein Flächentausch am Grundstück Hauptstr. 19 besprochen, die Bereitschaft zum Tausch besteht, es sind allerdings noch Vorplanungen notwendig.

 

 

 

Zur Planung der Ein- bzw. Ausfahrt Pfortenweg/B 13 hat ein Landwirt mit seinem Schleppergespann eine Probefahrt gemacht. Es zeigte sich, dass die Einmündung nicht neben dem Anwesen Pfortenweg 2 erfolgen sollte, sondern besser in Höhe des Anwesens Hauptstr. 18.

 

 

 

Die Fußgängerampel sollte südlich des Kriegerdenkmals vom 1. Weltkrieg stehen, da hier die beste Sicht nach beiden Seiten besteht.

 

 

 

Mit einem Sprecher der Nahwärmenetz Gollhofen GbR wurde die zeitliche Planung für das Nahwärmenetz besprochen. Er teilte uns mit, dass es bis Anfang 2024 nicht zu schaffen ist, die Nahwärmeplanung fertig zu stellen und die Genehmigung zum Bau der Wärmeleitungen von der BAFA zu erhalten. Diese Leitungen müssen aber vor dem Ausbau der

 

B 13 noch verlegt werden, möglicher Baubeginn wäre dann Anfang 2025.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, den Ausbau der Ortsdurchfahrt B 13 in Gollhofen um ein Jahr in das Frühjahr 2025 zu verschieben.

 

 

 

 

 

 

Bauausführung des Radweges zwischen Kreisverkehr und Herrnberchtheimer Straße

 

Zwischen dem Kreisverkehr am nördlichen Ortsausgang von Gollhofen und der Herrnberchtheimer Straße soll entlang des Holzbaches auf der Südseite ein Radweg gebaut werden.

 

Die Vorstandschaft und der Gemeinderat sind der Meinung, dass eine Ausführung mit wassergebundener Oberfläche ausreichend ist.  Das staatliche Bauamt würde aber die gesamten Kosten und die weitere Baulast übernehmen, wenn einer Ausführung mit Asphaltdecke zugestimmt wird.

 

 

 

Aus Kostengründen stimmt der Gemeinderat dem Bau des Radweges durch das staatliche Bauamt mit einer Asphaltdecke zu.

 

 

 

 

 

 

Pflasterauswahl

 

Für die Pflasterauswahl zur Dorferneuerung wurden Musterflächen am Kettenbrunnen ausgelegt. Zusammen mit der anwesenden Bevölkerung wurde eine Auswahl getroffen. Das scharfkantige Pflaster Eganto Kombi, Muschelkalk Nr, 2, der Firma Egner fand die meiste Zustimmung und wurde ausgewählt. Dieses Pflaster wurde auch in Gollachostheim verlegt.

 

 

 

 

 

 

Zaunplanung zwischen Spielplatz und Dorfplatz in Gollachostheim

 

Zwischen Spielplatz und Dorfplatz in Gollachostheim soll noch ein Zaun errichtet werden. Außerdem besteht der Wunsch nach einer Pergola, um mehr Begrünung zu ermöglichen. Es liegen zwei Angebote vor. Die Planung wird besprochen.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Ausführung eine Zimmerei aus Langensteinach auszuwählen und mit dieser die Umsetzung zu besprechen.

 

 

 

 

 

 

Bauantrag: Anbau von Dachgauben, Vogtsteinweg 4 in Gollhofen

 

Ein Bürger reicht einen Bauplan zum Anbau von Dachgauben auf dem bestehenden Garagengebäude auf seinem Anwesen, Vogtsteinweg 4 in Gollhofen ein. Da er sich mit dem Bauvorhaben an die Vorgaben des Bebauungsplanes Welbhäuser Weg 4 hält, kann hier eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden.

 

 

 

 

 

 

Bauplatzanfrage in Gollhofen

 

Eine Bürgerin möchte einen Bauplatz in Gollhofen kaufen. Möglich wäre eine Bebauung noch auf dem zurzeit als Wendehammer genutzten Grundstück westlich von Vogtsteinweg 19.

 

 

 

Da die heutige Sitzung in Gollachostheim im Gemeindehaus stattfindet, und somit keine digitalen Planunterlagen gezeigt werden können, wird der TOP auf die nächste Sitzung verschoben.

 

 

 

 

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange: Bebauungsplan Nr. 59/2021 „Am Hohlacher Weg II“ der Stadt Uffenheim im Ortsteil Langensteinach

Info unter www.uffenheim.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/bauleitverfahren

 

Die Stadt Uffenheim erweitert ihr Baugebiet im Ortsteil Langensteinach und erstellt dazu den Bebauungsplan Nr. 59/2021.

 

 

 

Die Gemeinde Gollhofen ist hier nicht betroffen und gibt keine Stellungnahme ab.

 

 

 

 

 

 

Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge

 

Der Landkreis NEA-BW hat nicht genügend Unterbringungsmöglichkeiten für die ihm zugewiesenen Flüchtlinge. Rein rechnerisch sollte die Gemeinde Gollhofen 10 Geflüchtete aufnehmen. Der Gemeinderat sieht seine Verantwortung, hat aber keine entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten. Es fehlt u.a. am notwendigen öffentlichen Nahverkehr, der ärztlichen Versorgung und an Einkaufsmöglichkeiten. Auch sind keine personellen Kapazitäten zur Betreuung vorhanden.  Eine Unterbringung von Seiten des Landkreises in größeren und entsprechend ausgestatteten und betreuten Erstaufnahmestationen erscheint uns momentan als die am ehesten umsetzbare Lösung.

 

 

 

Der Gemeinderat sieht momentan keine Möglichkeit zur Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde und kann dem Landrat deshalb kein entsprechendes Angebot machen.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Ein Gemeinderat erinnert daran, dass die Hochwasserproblematik östlich von Gollhofen entschärft werden sollte. Außerdem weist er auf einen Artikel in der FLZ hin, in dem über eine höhere finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinden an Windraderträgen berichtet wurde.

 

 

 

Der Kirchweihablauf für Gollhofen wird besprochen, der Gemeinderat ist mit der Planung einverstanden.

 

 

 

Reisigannahme am Schuttplatz soll einmal monatlich möglich sein. Der erste Annahmetermin ist am 2. Dezember 2023.

 

 

 

Pfarrer Heid fragte an, ob der Adventsmarkt in Gollhofen nächstes Jahr erst am 2. Advent stattfinden kann. Dies wird abgelehnt, da am 2. Advent in Uffenheim Adventsmarkt ist.