Förderfähig sind Projekte des bürgerschaftlichen Engagements zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Es können Kleinprojekte (Gesamtkosten bis 20.000,- €) mit einer Förderhöhe von bis zu 10.000,- € unterstützt werden.
Die Projekte dürfen noch nicht vor Antragstellung begonnen worden sein und müssen bis zum 20.09.2024 abgeschlossen sein.
Der Antrag ist bis 15.01.2024 bei der VG Uffenheim, Marktplatz 16, 97215 Ufenheim einzureichen. Bei Fragen steht Regionalmanagerin Andrea Linz zur Verfügung. Tel. 09161/92-6140, E-Mail: andrea.linz@kreis-nea.de