Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.07.22

 

Grundsatzbeschluss zum Bau von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich

Der Gemeinderat Gollhofen hat in seiner Sitzung am 14.08.2017 die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich grundsätzlich abgelehnt. Seitdem sind immer wieder Anfragen zum Bau solcher Anlagen eingegangen, diese wurden mit Hinweis auf den damaligen Gemeinderatsbeschluss abgelehnt.

Da sich mittlerweile die Zusammensetzung des Gemeinderatsgremiums geändert hat, und auch die Rahmenbedingungen wie Klimawandel, Ukraine-Krieg, Energieversorgung usw. andere sind, soll über den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen neu entschieden werden.

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über das Thema.

Insbesondere werden folgende Punkte angesprochen:

-       Priorisierung von Nahrungserzeugung oder Energieerzeugung

-       Effizienzunterschiede der Energieproduktion bei Photovoltaik/Wind/Biogas

-       Aufnahmekapazität der Stromnetze

-       Fehlende Speichermöglichkeiten

-       vorrangige Nutzung des Potentials ungenutzter Dachflächen

 

Beschluss

Der Gemeinderat Gollhofen lehnt die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich grundsätzlich ab.

 

 

 

Wirtschaftswegesanierung in Teilbereichen, gemeinsam mit der Teilnehmergemeinschaft Gollachostheim

Für die Finanzierung der „Flurneuordnung Gollachostheim 3“ wurden von jedem Mitglied der Teilnehmergemeinschaft (TG) Beiträge anteilig je Hektar Eigentumsfläche erhoben.

Durch vorsichtiges Wirtschaften und Wertsteigerung der aufgelösten Wegeflächen blieben am Ende des Verfahrens rund 50.000,- € übrig. Der Betrag kann an die Teilnehmer anteilig zurückbezahlt (Leistungssollsenkung), oder für zusätzliche Wegebaumaßnahmen verwendet werden. 

In dem Fall der Verwendung für Wegebaumaßnahmen soll die politische Gemeinde den gleichen Anteil von 50.000,- € dazugeben.

In seiner Sitzung am 16.09.2019 hat der Gemeinderat die Zuzahlung von 50.000,- € abgelehnt. Der Verwendung der übrig gebliebenen 50.000,- € für Wegebaumaßnahmen hat der Gemeinderat zugestimmt und auf die eventuelle Auszahlung seiner anteiligen Rückerstattung verzichtet.

Die Formulierung des damaligen Gemeinderatsbeschlusses ist nicht ganz eindeutig und kann unterschiedlich interpretiert werden.

Um hier Klarheit zu schaffen, kommt dieser Gemeinderatsbeschluss heute zur Wiedervorlage. Nach Auskunft von Seiten des Amtes für Ländliche Entwicklung können die 50.000,- €, die in der TG noch verblieben sind, nur für Wegebau verwendet werden, wenn auch die Gemeinde

50.000,- € dazu gibt. Wenn nicht, wird das Geld aus der Kasse der TG an die Grundstückseigentümer zurückgezahlt. 

Da sich einige Wirtschaftswegteilstücke in den vergangenen 3 Jahren sehr verschlechtert haben, wäre es sinnvoll, gemeinsam mit der TG zwei Wegstücke zu erneuern.

 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zu den 50.000,- €, die noch in der Kasse der TG Gollachostheim 3 verblieben sind, zusätzlich 50.000,- € von der politischen Gemeinde dazuzugeben.

Mit diesen 100.000,- € sollen die beiden Wirtschaftswege, die von der Vorstandschaft der TG in ihrer letzten Sitzung priorisiert wurden, an den notwendigsten Stellen innerhalb der nächsten

5 Jahren saniert werden. Es handelt sich hierbei um den „Bachbrunnweg“ Fl.-Nr. 2624 und den „Feuersteinweg“, Fl.-Nr. 2495 bzw. 2512.

Der Gemeinderat Gollhofen fasst heute diesen Beschluss, weil ansonsten die verbliebenen 50.000,- € in der Kasse der TG an die Teilnehmer der Flurneuordnung anteilig zurückbezahlt werden würden und für Wegebaumaßnahmen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

 

Bauvorhaben auf Fl.-Nr. 4 + 5, Gollachostheim: Neubau eines Einfamilienhauses

Eine Familie in Gollachostheim hat vor ca. 2 Jahren ein altes Wohnhaus auf Fl.-Nr. 4 in Gollachostheim abgerissen. Nun möchte sie auf der Grenze von Fl.-Nr. 4 und Fl.-Nr. 5 ein Einfamilienhaus errichten.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen, da das Bauvorhaben den Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ erfüllt.

 

 

 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemeinde Oberickelsheim, Entwurf Bebauungsplan Nr. 6 "Am alten Graben" im Ortsteil Rodheim

Die Gemeinde Oberickelsheim plant die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Rodheim. Aus diesem Grund wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Graben“ in Rodheim notwendig.

Als Nachbargemeinde werden wir durch eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die vorgenannte städtebauliche Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemeinde Oberickelsheim, Entwurf Bebauungsplan Nr. 7 „An der Dorfstraße“ im Ortsteil Geißlingen

Die Gemeinde Oberickelsheim plant die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Geißlingen. Aus diesem Grund wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Dorfstraße“ in Geißlingen notwendig.

Als Nachbargemeinde werden wir durch eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die vorgenannte städtebauliche Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Gollhofen für das Jahr 2021

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen.

Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dies wurde in der heutigen Sitzung gemacht und die Rechnungsprüfer beauftragt.

 

 

 

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und der Gemeindeordnung(GO) -    Neuerlass der Zweckverbandssatzung für den Zweckverband Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim (ZV GOLLIPP) aus Anlass der Gebietserweiterung nach Süden um ca. 5 ha

Bereits in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 07.04.2016 wurde die Einbeziehung der aufgezeigten Entwicklungsbereiche im Norden (Gemark. Herrnberchtheim) und im Süden (Gemark. Gollhofen) befürwortet.

Daraufhin wurden seitens der Geschäftsführung des ZV GOLLIPP beide Kommunen hiervon unterrichtet und um Zustimmung gebeten.

Vom Marktgemeinderat Ippesheim wurde zunächst am 03.08.2016 die Erweiterung nach Norden befürwortet und dieser zugestimmt.

Seitens der Gemeinde Gollhofen wurden zunächst am 08.08.2016 bezüglich der dargelegten umfassenden Erweiterung Bedenken vorgetragen und eine Zustimmung zunächst zurückgestellt.

Nach verschiedenen und wiederholten Darlegungen in der Zweckverbandsversammlung und Appellen an die Gemeinde Gollhofen beschloss der Gemeinderat Gollhofen am 20.05.2019 zunächst einer Teilerweiterung des Zweckverbandsgebietes nach Süden um ca. 5ha (insbesondere FlNr. 1710 und 1722) als ersten Abschnitt zuzustimmen. Beide Grundstücke sind zwischenzeitlich im Eigentum des ZV GOLLIPP.

Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung am 26.01.2022 den Neuerlass der Verbandssatzung mit der dargelegten Gebietserweiterung zugestimmt. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Flächen für die zweckverbandlichen Regenrückhalteanlagen vorgesehen und im beigefügten Lageplan dargelegt.

Der Satzungsentwurf zum Neuerlass der Verbandssatzung mit Abgrenzungslageplan liegt jeder beteiligten Kommune vor.

Grundlage des Neuerlasses der Verbandssatzung ist außerhalb insbesondere die Gebietserweiterung nach Süden, sowie die Einbeziehung der Regenwasserrückhalteanlagen (§3 Räumlicher Wirkungsbereich mit aktualisiertem Abgrenzungs-Lageplan) und die Einbeziehung der bisherigen Satzungsänderungen 1-3. Materielle Ergänzungen bzw. Änderungen der Verbandssatzung wurden nicht vorgenommen.

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat, dem Neuerlass der Verbandssatzung zuzustimmen.

 

 

 

Antrag vom Kindergarten Gollhofen, Gewährung Gewichtungsfaktor 4,5 + x

Mit Schreiben vom 04.07.2022 beantragt der Kindergarten St. Johannis, Gollhofen, ab dem 01.09.2022 die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x um damit die Einstellung von einer pädagogischen Zusatzkraft zu ermöglichen.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen die Zustimmung zur Finanzierung einer pädagogischen Zusatzkraft für den Kindergarten St. Johannis, Gollhofen, zu erteilen. Die Zusage wird bis zum 31.08.2023 befristet.

 

 

 

Antrag auf Errichtung einer umzäunten Hundewiese

Ein Gollhöfer Bürger stellt Antrag auf die Schaffung einer umzäunten Hundewiese, auf der Hundebesitzer ihre Hunde ohne Leine laufen lassen können. Vorgeschlagen wird die gemeindeeigene Wiese, Teilstück der Fl.Nr. 510/4, östlich des Sportplatzes, dafür zu verwenden. Der Gemeinderat diskutiert den Antrag bezüglich Notwendigkeit dieser Einrichtung und Unterhalt und Pflege der Fläche.

Die Einrichtung einer Hundewiese ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Es ist kein Hundeverein oder ähnliches im Dorf, welcher sich um die Anlage kümmern würde.

 

Der Gemeinderat Gollhofen lehnt den Antrag auf Schaffung einer Hundewiese ab.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Die VHS Uffenheim wurde mit den anderen Volkshochschulen des Landkreises zusammengelegt. Es war noch ein Betrag von 41.134,71 € in der Kasse. Dieser Betrag sollte nicht ganz an den Landkreis für allgemeine Volkshochschulverwendung übergeben werden. Es wurden nun 30.000,- € an den Landkreis überwiesen und die restlichen 11.134,71 € werden für den Neubau der offenen Ganztagesschule in Uffenheim verwendet.

 

Die dritte Rate der Schulverbandsumlage in Höhe von 12.000,- € war am 01.07.22 fällig.

 

Die Fa. Schmotzer aus Bad Windsheim hatte zusammen mit der Fa. Claas ihr 100jähriges Jubiläum mit großem Programm im Gewerbegebiet in Gollhofen geplant. Leider wurde die Veranstaltung wieder abgesagt.

Am 16.09.22 findet eine Infofahrt für das Dorferneuerungsverfahren Gollhofen 5 statt. Es sollen die Dörfer Gutenstetten, Oberickelsheim, Auernhofen, und Walkershofen besichtigt werden.

 

Ein Gemeinderat erinnert daran, zeitnah das zukünftige Kanalsystem für Gollhofen zu planen, da bald mit den Dorferneuerungsmaßnahmen begonnen wird. Der Bürgermeister hat diesbezüglich bereits am 08.07.22 eine E-Mail an das beauftragte Ing. Büro geschrieben.