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Bauvoranfrage: Neubau einer Halle, Welbhäuser Weg 3 |
Eine Fachfirma für Heizung, Bad und Spenglerei in Gollhofen, Welbhäuser Weg 3, möchte auf
Fl.-Nr. 803 einen Lagerraum bauen und stellt hierzu eine Bauvoranfrage.
Die Abstandsflächen können eingehalten werden.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage.
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Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57/2020 „Gewerbegebiet Nord II“ Stadt Uffenheim |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57/2020 „Gewerbegebiet Nord II“ der Stadt Uffenheim
Der Stadtrat der Stadt Uffenheim hat in seiner Sitzung am 20.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 57/2020 „Gewerbegebiet Nord II“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Sonderfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als Agri-PV-Anlage.
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Stadtrand Uffenheims zwischen der Bahnlinie Würzburg-Treuchtlingen und der Kreisstraße NEA 43. Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.-Nrn. 3144, 3132, 3130 der Gemarkung Uffenheim mit einer Gesamtflächengröße von 3,1 ha.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 31.01.2022 bis 03.03.2022 statt.
Die Gemeinde Gollhofen ist von dem Bauvorhaben nicht direkt betroffen. Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.
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Kommunale Verkehrsüberwachung; - Ernennung eines gekorenen Verbandsrates |
Die Gemeinde ist Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Um die Beschlussfähigkeit des Zweckverbandes zu verbessern, wurden zwei weitere Vertreter der aus der VG als gekorener Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes bestimmt.
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Erlass einer neuen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 beschlossen, Hundekotbehälter an den häufig genutzten Spazierstrecken aufzustellen. Zur Finanzierung soll die Hundesteuer von 20,- € auf 40,- € erhöht werden. Dies gilt für den ersten und jeden weiteren Hund. Befreit von der Hundesteuer sind u.a. der erste Hund bei Einödhöfen und Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung.
Aufgrund dieser getroffenen Entscheidungen war eine Überarbeitung der Satzung für die Erhebung von Hundesteuer erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde die aus dem Jahr 1995 stammende, bisher geltende Satzung an die aktuelle Mustersatzung angepasst und die beschlossenen Regelungen eingepflegt.
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Sitzungstermine 2023 |
Als Sitzungstag für das Jahr 2023 wird wieder der 3. Montag im Monat festgelegt. Abweichend davon wird im Dezember am 2. Montag die Sitzung stattfinden.
Von April bis September ist der Sitzungsbeginn um 20 Uhr, von Oktober bis März um 19.30 Uhr.
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Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 den vorgelegten Planungen zur Ausstattung des neuen Spielplatzes in Gollachostheim zugestimmt. Es wurden nun konkrete Preisangebote von 3 Firmen eingeholt. Der Gemeinderat diskutiert die Angebote, den Zuschlag soll ein Spielgerätehersteller aus Röttingen erhalten.
In Gollachostheim soll ein Christbaum an der Bushaltestelle und in Gollhofen vor dem Feuerwehrhaus aufgestellt werden, diese wurden vom Bürgermeister besorgt.
Am 27.11.22 findet um 15 Uhr der Adventsmarkt am Kettenbrunnen mit heimischen Anbietern statt.
Der Bürgermeister informiert über die Umlagen 2022 für den Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen. Die Schule wird momentan von 140 Schülern besucht. Die Verwaltungsumlage je Schüler beträgt 1.750,- €. Die Gemeinde Gollhofen zahlt für ihre 30 Schüler somit 52.500,- €.
Die Verwaltungsumlage für die VG Uffenheim wird sich für das Jahr 2023 erhöhen. Gründe sind u.a. gestiegene Personalkosten, Ausgaben für EDV und Softwarepflege und verschiedene Neuanschaffungen.
Die Gemeinde hat für ihre aktiven Feuerwehrleute die bayerische Ehrenamtskarte beantragt.
Der Gemeinderat berät über die Vorgehensweise bei Stromausfall. Von der N-Ergie wurde uns mitgeteilt, dass es bei Strommangel im Elektrizitätsnetz schlimmstenfalls zu gebietsweisen Stromabschaltungen kommen kann, d.h. Gemeinden würden abwechselnd für eine kurze Zeit
(2 - 3 Stunden) nicht mit Strom versorgt werden. Ein Blackout mit einem mehrtätigen Stromausfall ist äußerst unwahrscheinlich. Sollte es dennoch dazu kommen, wäre der Sitz des Krisenstabes im Feuerwehrhaus in Gollhofen untergebracht. Hier können dann Informationen an die Bevölkerung weitergegeben und Hilfe geleistet werden.