Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.08.22

 

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LEP Bayern, ergänzendes Beteiligungsverfahren

www.landesentwicklung-bayern.de

 

Mit Schreiben vom 09.03.2022 haben die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim zusammen eine Stellungname zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsprogrammes abgegeben und ihre Bedenken geäußert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben viele Gemeinden und Interessenverbände Einwände gegen die geplanten Regelungen vorgebracht. Daraufhin wurde der Entwurf in einigen Punkten geändert.

 

Positiv ist hervorzuheben, dass klargestellt wird, dass ein organisches Wachstum in allen Gemeinden und Gemeindeteilen bei entsprechendem Bedarf möglich ist. Der erforderlich Bedarf muss jedoch nach wie vor umständlich nachgewiesen werden.

 

In Bezug auf die Mobilfunkversorgung wurde eine Einschränkung dahingehend vorgenommen, dass bei raumbedeutsamen Planungen auf die Möglichkeit der Errichtung von Mobilfunkantennen zu achten ist. In der Fußnote wird ausgeführt, dass diese Verpflichtung von jeder Gemeinde zu beachten ist.

 

Die Inhalte des Entwurfes in Bezug auf die Themen Klimawandel, Anbindegebot und Radverkehr wurden nicht verändert.

 

Deutlich verschärft hingegen wurden die Inhalte zum Thema Landwirtschaft. Bisher war die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft in den Regionalpläne als Kann-Regelung in Form eines abwägbaren Grundsatzes vorgesehen. In der jetzt vorliegenden Fassung wird der Grundsatz zu einem Ziel und zur Muss-Regelung des Landesentwicklungsprogrammes angehoben. Damit kann dieses Ziel im Rahmen einer gemeindlichen Planung nicht mehr abgewogen werden. Kriterien für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sind Bodengüte, Topografie, Wasserverhältnisse, Flächenstruktur oder Erreichbarkeit für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Je nachdem wo diese Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, kann damit eine gemeindliche Planung verhindert werden. Aus Sicht der Verwaltung wird damit die gemeindliche Planungshoheit deutlich eingeschränkt. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung wieder eine Stellungnahme abzugeben und die Bedenken dagegen zum Ausdruck zu bringen.

 

Weiterhin wurde neu in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitrages nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1% der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 festgelegt. Damit wird mit diesem Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes die Forderung von höherrangigem Bundesrecht umgesetzt. Eine Beanstandung dieser Regelung würde daher wahrscheinlich keine Wirkung erzeugen.

 

Für bedenklich wird jedoch erachtet, dass der Grundsatz, dass zum Erhalt der freien Landschaft Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken nicht errichtet werden sollen, ersatzlos gestrichen wird. In der Fußnote wurde dazu bisher ausgeführt, dass schutzwürdige Täler und das Landschaftsbild prägende Geländerücken von hoher ökologischer und landschaftsästhetischer Bedeutung sind. Und, dass sich ungünstig platzierte Freileitungen, Windkraftanlagen und sonstige Anlagen störend auf das Landschaftsbild auswirken. Diese Ausführungen wurden ebenfalls ersatzlos gestrichen.

 

Aufgrund der oben genannten Gründe empfiehlt die Verwaltung zum nun vorliegenden Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogrammes wieder eine Stellungnahme abzugeben und die Bedenken in Bezug auf die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft und zu der Streichung zur Freihaltung von schützenswerten Landschaften zum Ausdruck zu bringen.

 

Die obenstehende und von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme zum LEP lag zur Sitzung noch nicht vor. Da die Frist für die Einreichung der Stellungnahme am Tag der nächsten Gemeinderatsitzung abläuft, beschließt der Gemeinderat, dass der Bürgermeister in Abstimmung mit den Bürgermeisterkollegen der VG eine Stellungnahme abgeben kann.

Der Gemeinderat wird darüber in der nächsten Sitzung informiert.

 

 

 

 

Löschwasserbereitstellung in nicht mehr benötigten Güllegruben

 

Durch die wiederkehrenden Trockenperioden in den letzten Jahren und den damit einhergehenden niedrigen Wasserständen in öffentlichen Gewässern wird eine Löschwasservorhaltung zunehmend wichtiger.

Es wurde bereits darüber nachgedacht, nicht mehr benötigte und daher leerstehende Güllegruben als zusätzliche Löschwasserspeicher zu verwenden. Diese müssten dann vorher eventuell gereinigt, und eine Saugmöglichkeit für die Feuerwehr geschaffen werden. Der Gemeinderat diskutiert über die Möglichkeit zur Kostenübernahme für die Bereitstellung privater Löschwasserzisternen.

Der Bürgermeister soll bei der Verwaltung nachfragen, wie eine Bereitstellung privater Löschwasserzisternen vertraglich geregelt werden kann.

 

 

 

 

ehemalige Ziegelei: Ergebnisse der Semesterarbeiten der Hochschule Würzburg zur weiteren Nutzung

 

Die Studierenden der Hochschule Würzburg haben Möglichkeiten zur Umnutzung der ehemaligen Ziegelei im Rahmen einer Semesterarbeit untersucht. Die Ergebnisse wurden bei einem Vororttermin in der Ziegelei vorgestellt und digital den Gemeinderatsmitgliedern als Information zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat bespricht die verschiedenen Ideen in der heutigen Sitzung.

 

Für weitere Planungen trifft sich im September eine Lenkungsgruppe, diese besteht aus Mitarbeitern des Amtes für Ländliche Entwicklung in Ansbach und Teilnehmern des Arbeitskreises „Ziegelei“. 

Ziel ist hierbei, die Hochschulergebnisse auszuwerten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Dieses wäre dann:

-       Auswahl der besten Vorschläge,

-       Einarbeitung dieser in einen Rahmenplan,

-       Erstellung eines Abbruchantrages für nicht mehr benötigte Gebäudeteile

-       und weitere Vertiefungsplanung.

 

Letztendlich hat der Gemeinderat über eine Bauleitplanung zu entscheiden, es können dann Investoren für die vorgesehenen Projekte gesucht werden.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Der Wasserverbrauch in der Gemeinde lag im Juli diesen Jahres (lange Trockenheit) bei 3500 m³.

Im Juli des vorherigen Jahres (regenreiches Jahr) waren es 3.400 m³.

 

Die Fernwasserversorgung Franken hat angekündigt, dass sie zur Sicherstellung der Wasserversorgung bis zum Jahr 2040 einen Investitionsbedarf von rund 218 Mio. Euro hat. Der Wasserpreis wird zum 01.01.2024 von 1,20 € auf 1,35 €/ m³ netto erhöht.

 

Aufgrund der Trockenheit ist der Wasserzulauf bei den zwei Wasserentnahmestellen zu gering. Es kann deshalb nur noch mit der kleinen Pumpe Wasser entnommen werden. Nur Bürger der Gemeinde Gollhofen dürfen hier Wasser entnehmen, bei anhaltender Trockenheit kann der Weiterbetrieb nicht gewährleistet werden.

 

Bei der Planung für die Bepflanzung der Seitenbereiche in Gollachostheim soll besonders Wert auf trockenheitsresistente Pflanzen gelegt werden.