Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.11.21

 

Aus der Gemeinderatsitzung vom 15.11.21

 

 

 

TOP 2.1

Bauantrag Kettenbrunnen 9b: Umnutzung Garage zu Wohnraum

 

Eine Bürgerin reicht einen Bauantrag auf Umnutzung der vorhandenen Garage zu Wohnraum an ihrem Wohnhaus Kettenbrunnen 9b in Gollhofen bei der Gemeinde ein.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

TOP 3.1

Stellungnahme der Gemeinde Gollhofen zur 10. Änderung des FNP und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.  53/2019 "PV-Freiflächenanlage Rudolzhofen" der Stadt Uffenheim

 

Die Stadt Uffenheim plant die Umsetzung einer Photovoltaik-Freilandanlage zwischen Uffenheim und Rudolzhofen an der B13. Aus diesem Grund werden die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV Freiflächenanlage Rudolzhofen“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in einer Abwägungs-tabelle dargestellt und die Änderungen wurden gegenüber der Fassung vom 23.10.20 in grün eingetragen. Als Nachbargemeinde werden wir über die vorgenannte städtebauliche Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

TOP 3.2

Stellungnahme der Gemeinde Gollhofen zur 6. Änderung des FNP und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen  B-Plan Nr. 10/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage Reusch" der Gemeinde Weigenheim

 

Die Gemeinde Weigenheim plant die Umsetzung einer Freiflächenphotovoltaik in der Gemarkung Reusch. Aus diesem Grund werden die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Reusch“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Als Nachbargemeinde werden wir über die vorgenannte städtebauliche Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

TOP 4.

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO);

 

Am 28.10.2021 wurde die Jahresrechnung 2020 von den Rechnungsprüfern örtlich geprüft.

 

Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war. Die Rechnungsbelege wurden auf ihre Sachlichkeit überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

 

 

 

 

 

TOP 5.

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für 2022

 

An den Sonntagen: 09.10. + 23.10. + 30.10.2022 ist in der Gemeinde Gollhofen verkaufsoffen.

 

 

 

 

 

TOP 6.

Sitzungsplan für 2022

 

Es werden folgende Sitzungstermine festgelegt:

 

17.01., 14.02., 21.03., 25.04., 16.05., 13.06., 18.07., 15.08., 19.09., 10.10., 21.11., 19.12.22

 

 

 

 

 

TOP 7.

Teilnahme am Steigerwald TV

 

Über Frau Höhne vom Allianz- und Regionalmanagement der Kommunalen Allianz A7 Franken -West haben wir folgendes Angebot erhalten:

 

Das „Franken Fernsehen“ bietet 23 TV-Ausstrahlungen pro Woche in einem eigenen Sateliten-Kanal für ganz Nordbayern an.  Unter der Sendung „Aischgrund- und Steigerwald TV“ hätten wir die Möglichkeit, kleine Werbefilme über unsere Gemeinde zu senden. Die Kosten würden sich auf rund 670,- € pro Jahr belaufen. Die Erstellung der Werbespots müsste noch extra bezahlt werden.  Der Gemeinderat diskutiert über das Angebot und stellt fest, dass wir uns weder zur Region Aischgrund noch zum Steigerwald zugehörig fühlen. Außerdem sind wir keine Touristenregion, die hier besonderer Werbung bedarf. Dies müsste dann über die Gastronomie bzw.  Anbieter der Unterkünfte erfolgen.

 

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot vorerst nicht zu nutzen.

 

 

 

 

 

TOP 8.

Durchführungsmöglichkeit des Adventsmarktes am 28.11.21

 

Die Gemeinde hat geplant, am 28.11.21 einen Adventsmarkt am Kettenbrunnen durchzuführen. Aufgrund der steigenden Coronazahlen ist die Durchführung schwierig, es werden deshalb die Bedenken diskutiert. Familien, die bereits im Vorfeld Bastelarbeiten für Verkaufsstände gemacht haben, würden diese aber auch gerne in einer anderen Form anbieten.

 

Es soll versucht werden, private Ausstellungsmöglichkeiten in einer Art Dorfrundgang anzubieten.

 

 

 

 

 

TOP 9.

Bestimmung des Vertreters der Gemeinde in der Vorstandschaft TG Dorfern. Gollhofen

 

Für die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Gollhofen 5 sollte am 18.11.21 in einer öffentlichen Veranstaltung die Vorstandschaft gewählt werden. Diese Veranstaltung wurde wegen der Coronaauflagen abgesagt. Eventuell wird eine Briefwahl erfolgen.

 

 

Vertreter des Gemeinderates in der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft soll 1. Bgm. Heinrich Klein sein, sein Stellvertreter Gemeinderat Gerd Wagner.

 

 

 

 

 

TOP 10.

Wasserleitungserneuerung Bischofsbrunnen, Kettenbrunnen

 

Im Zuge der Dorferneuerung sollen in den nächsten Jahren im Ortsteil Gollhofen Straßen, Wege und Plätze umgestaltet werden. Vorher müssen die Kanal- und Wasserleitungen zum Teil erneuert bzw. saniert werden. Der Bauhof hat in den letzten Jahren Wasserleitungen in Eigenregie erneuert. Dies könnte nun noch im Bereich Bischofsbrunnen und Kettenbrunnen erfolgen. Der Gemeinderat diskutiert über die Ausführung bezüglich Materialauswahl und Verbindungstechnik. Es soll das gleiche Rohrmaterial wie in Gollachostheim verwendet und die Nahtstellen in Schweißtechnik ausgeführt werden. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, weitere Informationen einzuholen.

 

 

 

 

 

TOP 11.

Gigabitrichtlinie: Resterschließung Gollhofen

 

 

 

In Gollhofen soll im Rahmen des Förderprogrammes „Bay. Gigabitrichtlinie“ die Resterschließung mit schnellem Internet erfolgen. Es wurde vom beauftragten Büro Dr. Först hierfür die Markterkundung durchgeführt.  Es sind nun noch Objekte für die Erschließung im Außenbereich mit aufgenommen worden. Diese sollen als Los 2 nochmals in einer verkürzten Markterkundung veröffentlicht werden. Dann entscheidet der Gemeinderat über das weitere Vorgehen.

 

In der heutigen Sitzung werden die notwendigen Beschlüsse für den weiteren Breitbandausbau gefasst.

 

 

 

 

 

TOP 12.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Es wurden vom Landratsamt verschiedene Baupläne genehmigt:

 

a)    Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses sowie eines Kälberstalles

 

-       zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Vogtsteinweg 15 konnte die Genehmigungsfreistellung erteilt werden.

 

-       Eine Familie in Gollachostheim möchte die Eingangstreppe zu Ihrem Wohnhaus abreißen und erneuern.

 

-       Die offizielle Freigabe des neu gebauten Kreisverkehrs bei der Einfahrt zum Gewerbegebiet GollIpp ist am Freitag, den 19.11.21 um 14 Uhr.

 

-       Die Verwaltungsumlage für die VG Uffenheim beträgt für 2022 insgesamt 85.657,82 €.

 

-       Die Verwaltungs- und Investitionsumlage für die Grund- und Mittelschule in Uffenheim beträgt für das Jahr 2022 für 21 Schüler insgesamt 55.559,06 €.

 

-       Über die umfangreichen Gleisbauarbeiten der Deutschen Bundesbahn wurden die Gemeinde und die Grundstücksanlieger nur sporatisch und kurzfristig informiert. Durch die Baufahrzeuge werden verschiedene Flurwege stark in Mitleidenschaft gezogen. Auf Nachfrage des Bürgermeisters, wie die DB die entstandenen Schäden regulieren will, wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass zur Beweissicherung von allen benutzten Wegen eine Bestandaufnahme gemacht wurde. Die DB versichert, dass die Schäden nach Ablauf der Baumaßnahme behoben werden.

 

-       Der aufgebaute Rummelplatz an der Kirchweih in Gollhofen kam bei der Bevölkerung gut an.

 

-       Bei dem Birnbaum in Gollachostheim an der Adelhöfer Straße ist nach dem Sturm ein größerer Ast abgebrochen. Nach Aussage vom Kreisfachberater Herrn Krämer ist die Standsicherheit des Baumes aber noch gewährleistet und dieser soll deshalb stehen bleiben.

 

-       Als Abschlussobjekt der Dorferneuerung Gollachostheim soll das Bergbrünnlein wieder hergerichtet werden. Dazu wurde von einigen Bürgern die Stelle freigeschnitten. Es soll nun die Wasserzuleitung freigelegt und wieder Instand gesetzt werden.

 

-       Für die Begrünung entlang der mittleren und östlichen Dorfstraße wurden die Pflanzen bestellt, um evtl. noch im Herbst die Anpflanzung machen zu können.