TOP 2.1 |
Nachträglicher Bauantrag für den Neubau eines Nebengebäudes im Kindergarten Gollhofen Flurnummer 616/1 und 616/2 |
Für unseren Kindergarten wurde 2020 eine Erweiterung in Modulbauweise erstellt.
Auf Voranfrage bei der Baubehörde des Landratsamtes wurde uns mitgeteilt, dass dies ohne Bauantrag erfolgen kann. Da der Anbau auf einer anderen Flurnummer als das Hauptgebäude steht, und ein Brandschutzkonzept benötigt wird, ist nun doch ein förmlicher Bauantrag nötig.
Dieser wurde vom Büro Liebberger & Schwarz erstellt und liegt nun vor.
Für die Grundstücke, auf denen sich der Kindergarten befindet, besteht ein Erbaurechtsvertrag mit der Ev. Pfründestiftung. Die Pfründestiftung hat dem Bau zugestimmt und den Bauantrag unterschrieben.
Im Vorfeld wurde bei der Pfründestiftung angefragt, ob das Erbaurechtsgrundstück von der Gemeinde erworben werden kann. Die Pfründestiftung hat dies abgelehnt.
TOP 3. |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Stellungnahme der Gemeinde Gollhofen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Baubauungsplanes Nr. 15/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage Herrnberchtheim" des Marktes Ippesheim |
Die Gemeinde Ippesheim plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Herrnberchtheim. Daher ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15/2021 und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Als Nachbargemeinde werden wir über die vorgenannte städtebauliche Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.
TOP 4. |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Stellungnahme der Gemeinde Gollhofen zur Aufstellung des Baubauungsplanes Nr. 13/2021 "Spreussberg III" des Marktes Ippesheim |
Die Gemeinde Ippesheim plant mit einer Nachverdichtung der Ortsrandlage in Ippesheim das allgemeine Wohngebiet zu erweitern und zwölf Baugrundstücke für Einzelhausbebauung auszuweisen. Daher ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13/2021 notwendig.
Als Nachbargemeinde werden wir über die vorgenannte städtebauliche Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, die die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.
TOP 5. |
Vorstandswahl für die Umfassende Dorferneuerung in Gollhofen |
Mit Beschluss vom 28.Juli 2021 wurde die Umfassende Dorferneuerung „Gollhofen 5“ vom Amt für Ländliche Entwicklung in Mittelfranken angeordnet. Als nächster Schritt ist nun die Wahl der Vorstandschaft im November vorgesehen. Es sollen 7 Vorstandsmitglieder und
7 Ersatzleute gewählt werden. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.
Nach Aufstellung der Vorstandschaft können die ersten Planungsschritte angegangen werden. Der Bürgermeister appelliert an die Gemeinderatsmitglieder, sich hier zu engagieren und zur Wahl anzutreten bzw. geeignete Personen aus der Bevölkerung dahingehend anzusprechen.
Es geht hier um die Gestaltung und Weiterentwicklung unseres Dorfes für die nächsten Jahrzehnte.
TOP 6. |
Planung Kirchweih Gollhofen |
Ein kleiner Vergnügungspark zur Kirchweih in Gollhofen ist weitgehend ohne Corona-Auflagen möglich. Ein Schaustellerbetrieb aus Gollachostheim hat letztes Jahr die Organisation übernommen und bewirbt sich auch für dieses Jahr.
Geplant sind ein Kinderkarussell, Mandelwagen, Entenangeln und ein Trampolin aufzubauen. Außerdem will ein Anbieter Crepes und alkoholfreie Getränke anbieten.
Der Schützenumzug am Dienstagvormittag soll stattfinden, für die musikalische Begleitung sind Musikanten aus Reusch und Rodheim angefragt worden. Für die Kinder soll es nach dem Bürgerschützenumzug Freifahrten sowie „Wurst und Kipf“ geben.
Da Tanzen nicht erlaubt ist, wird es keinen Schützenball geben. Es soll deshalb das Bürgerschießen bereits am Montag stattfinden, und die Preisverteilung am Dienstag im Anschluss an den Frühschoppen vorgenommen werden.
TOP 7. |
Planung Adventsmarkt am 28.11.2021 |
Der Adventsmarkt wird in Gollhofen im 2jährigen Rhythmus abgehalten und soll in 2021 stattfinden. Aufgrund der Coronaauflagen können zurzeit Märkte durchgeführt werden, daher ist der Adventsmarkt für den 1. Advent (28.11.21) geplant. Der Ablauf ist wie in 2019 angedacht, Beginn um 15 Uhr bis ca. 20 Uhr.
TOP 8. |
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
- Bei der letzten Bürgermeisterdienstversammlung in NEA am 29.09.21 kam die Frage auf, ob bei Gremiumssitzungen noch der Abstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern einzuhalten ist. Es wurde festgestellt, dass dies bisher nicht vorgeschrieben war, sondern nur vorgeschlagen, deshalb kann auf die Einhaltung des Abstands verzichtet werden.
U.a. wurden noch weitere Themen besprochen: Bodenphotovoltaikanlagen, Starkregenereignisse, Grundwasserstände
- Von der Verwaltungsstelle des Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Uffenheim wurde uns mitgeteilt, dass für den Kindergarten Gollhofen für das Jahr 2020 kein Zuschuss zu den nicht gedeckten Betriebskosten nötig ist, da ein Überschuss erwirtschaftet wurde.
- Da coronabedingt im letzten Jahr keine Jagdversammlung mit Neuwahlen durchgeführt werden konnte, ist derzeit der Bürgermeister Jagdvorstand. Deshalb lädt der Bürgermeister zur Jagdgenossenschaftsversammlung am 15.10.21 alle Besitzer nicht eingefriedeter Grundstücke zur Versammlung ein.
- Zwischen den Anwesen zweier Familien in der Ringstraße liegt ein gemeindeeigener Kanal. Dieser ist möglicherweise verstopft bzw. schadhaft, da der Keller eines Anwesens bei starken Regenfällen bisweilen durchnässt. Es wurde eine Firma aus Aub mit einer Kanalverfilmung beauftragt. Dabei wurde festgestellt, dass dieser Kanal frei ist, ein danebenliegender Kanal war allerdings verstopft. Es soll nun wegen der Feuchtigkeit im Keller die Sache weiter beobachtet werden.
- Von der VG Uffenheim werden wir aufgefordert, die verkaufsoffenen Sonntage für 2022 festzulegen. Dies soll an den Kirchweihsonntagen von Gollachostheim und Gollhofen sein. Bei Fa. Claas soll noch nachgefragt werden, wann dort ein Tag der offenen Tür in 2022 geplant ist, um dieses Datum auch als verkaufsoffenen Sonntag festlegen zu können.
- Aus dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass einer Bürgerin aus Gollachostheim aufgefallen ist, dass die Straßenbeleuchtung schon um 4.30 Uhr eingeschaltet wird. Sie fragt, ob dies schon so früh notwendig ist. Da aber in Gollhofen wegen des Zeitungsausträgers um diese Zeit die Straßenbeleuchtung angeht, soll hier gleich verfahren werden.
- Durch die Dorferneuerung in Gollachostheim wurden die Bürgersteige verändert. Deshalb sind die Standorte der Aushangkästen neu zu überdenken.
- Der Gemeinde Gollhofen wurde vom Staatl. Schulamt in NEA mitgeteilt, dass zwei Schulkinder ab dem Schuljahr 2021/22 an eine Schule in Bad Windsheim (Deutschklasse) zugewiesen wurden.
- Der korporative Mitgliedsbeitrag wurde in Höhe von 173,40 € an das BRK für das Jahr 2021 überwiesen.
- Aus dem Gemeinderat wird angefragt, ob eine Ordnung des Gemeindearchives notwendig ist. Der Bürgermeister teilt mit, dass sich in der letzten Sitzung die Kommunale Allianz damit beschäftigt hat und das Thema weiterverfolgt.