Aus der Gemeinderatsitzung vom 19.04.21

 

TOP 1.

Geschäftsordnungsregularien

- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

- Feststellung Beschlussfähigkeit

- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.03.21

 

Das nichtöffentliche Protokoll lag während der Dauer der Sitzung zur Einsichtnahme aus. Es wurden keine Einwände erhoben.

 

 

 

 

TOP 2.

Bauangelegenheiten

- Bau einer Unterstellhalle und Befestigung Reitplatz auf Fl.-Nr. 375, An der  

  Schießmauer in Gollhofen

- Aufstellung eines Gartenhauses auf Fl.-Nr. 794/11, Eichenweg 10

- Bau einer Garage auf Fl.-Nr. 625/5, Sonnenstr. 7

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen und stimmt den Bauvorhaben zu.

 

 

 

 

 

TOP 3.

Haushalt 2021 - Vorberatung

 

Der Entwurf für den Investitionsplan wurde zusammen mit der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim erstellt. Der Investitionsplan ist der wichtigste Bestandteil des Haushaltsplanes 2021.

 Vorgesehen sind hier Ausgaben von 5.612.300,- €.

Die Einnahmen sind mit 3.512.300,- € kalkuliert.

 Eine Entnahme aus den Rücklagen wäre in Höhe von 2.100.000,- € nötig.

Die größten Ausgaben sind:

 - Dorferneuerung Gollachostheim und Gollhofen

 - Kläranlagenlösung

 - Kanal- und Wasserleitungserneuerung, Fremdwassersanierung

 - Breitbanderschließung

 

Da mit niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen kalkuliert wird, ist voraussichtlich eine Kreditaufnahme von 298.000,- € notwendig.

 

 

 

 

TOP 4.

Verkehrsumleitung auf Wirtschaftsweg Fl.-Nr. 1716 bei GollIpp wegen Bau Kreisverkehr

 

Um die Verkehrssituation zu verbessern, wird vom staatl. Bauamt auf der B 13 in Höhe der Einfahrt zum Gewerbegebiet GollIpp ein Kreisverkehr gebaut. Während der Bauphase muss der Verkehr vom und ins Gewerbegebiet umgeleitet werden.

 

Als Umleitung soll der Wirtschaftsweg der Gemeinde Gollhofen Fl.-Nr. 1716 und ein Teil des daneben liegenden landwirtschaftlichen Grundstückes zweispurig ausgebaut werden.

 

Die Kosten dafür trägt das staatl. Bauamt und der Zweckverband GollIpp. 

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen zur temporären Errichtung einer Umleitung auf dem gemeindeeigenen Wirtschaftsweg.  Inwieweit der Rückbau zu erfolgen hat, ist noch abzuklären.

 

 

 

 

TOP 5.

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung

 

Eine Familie hat in Gollachostheim, Siedlungsstr. 13, ein Baugrundstück gekauft.

Neben dem Wohnhaus ist auch der Einbau einer Zisterne vorgesehen. Das Wasser soll nur zur Gartenbewässerung verwendet werden.

 

Der Gemeinderat Gollhofen genehmigt die teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung unter den üblichen Auflagen.

 

 

 

 

TOP 6.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

- 12. Änderung des FNP der Stadt Uffenheim - Entwurf

- Aufstellung eines Bebauungsplans 56/2020 der Stadt Uffenheim  - PV-

  Freiflächenanlage Welbhausen - Entwurf

 

Die Stadt Uffenheim plant die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Welbhausen.

 Aus diesem Grund werden die Aufstellung des Bebauungsplanes 56/2020 sowie die

 12. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

 Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

TOP 7.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Für die Gestaltung des Ferienprogrammes liegen verschiedene Bühnenangebote vor. Der Gemeinderat ermächtigt die beiden Jugendbeauftragten, Stefanie Berdau und Peter Weidt, ein Angebot auszuwählen.

 

 

-       Für die Renovierung der Sängerhalle ist mit Herrn Liebberger und der Vorstandschaft des Gesangvereins die Ausführungsplanung besprochen worden.

 

 

-       Für den geplanten Dorfplatz in Gollachostheim wurden Regen- und Schmutzwasserkanal sowie ein Wasserleitungsanschluss verlegt.

 

 

-       Frau Franzen hat sich für das Geschenk zu Ihrer Verabschiedung bedankt.

 

 

-       Das ehemalige Feuerwehrhaus in Gollachostheim ist zurzeit als Garage vermietet. Es soll erhalten werden und bei Bedarf als Unterstellmöglichkeit für die Feuerwehr dienen.

-       Die Pflanzen für die Gestaltung der Beete in Gollachostheim werden am Mittwoch geliefert.

 

           -   Durch eine Störung an der thermischen Ablaufsicherung der Heizung hatte

              eine Familie einen erhöhten Wasserverbrauch.  Einem Antrag auf

              Rückerstattung der Abwassergebühr konnte jedoch nicht stattgegeben werden,

              da dies laut Rechtsaufsicht nicht zulässig ist.