Aus der Gemeinderatsitzung vom 15.03.21

 

TOP 1.

Ausschreibung Straßenbau Bauabschnitt II, Gollachostheim

 

Für den Bauabschnitt II in Gollachostheim stellt der Bürgermeister dem Gemeinderat die Planungen vor. Es geht hierbei um den Ausbau der Adelhöfer Straße, Burgbühlstraße, Siedlungsstraße und Uffenheimer Weg einschließlich der Seitenbereiche, sowie um die Bushaltestelle, den Dorfplatz und den Kirchplatz. Die Planungen von Seiten des Landkreises für die Kreisstraße NEA50 wurden bestätigt. Beim Anwesen Burgbühlstraße 2 soll die Kurvenführung geändert werden. Hierfür wurde das Einverständnis des Anliegers eingeholt.  Desweiteren wurden näher besprochen:

 

-       die Fahrbahnverschwenkungen zur Geschwindigkeitsreduzierungen bei den Ortseinfahrten aus Richtung Gollhofen und Adelhofen

 

-       die weitere Verwendung des ehemaligen Feuerwehrhäuschens bei Anwesen Dorfstraße 8

 

-       die Gestaltung des Bushalteplatzes

 

-       der zukünftige Dorfplatz

 

-       der Ausbau der Siedlungsstraße und des Uffenheimer Weges

 

 

 

Zeitplan:

 

-       Ausschreibung am 19.03.2021

 

-       Submission am 19.04.2021

 

-       Baubeginn ab 31.05.2021

 

-       Fertigstellung der Kreisstraße NEA 50 bis zum 31.12.2021

 

-       Fertigstellung Gemeindestraßen und Plätze bis zum 31.07.2022

 

 

 

Der Gemeinderat bestätigt die Planungen für den Bauabschnitt II und erteilt den Auftrag zur Ausschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 2.

Selbstbindungsbeschluss zur Förderinitiative "Innen statt Außen"

 

Die bay. Staatsregierung hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2018 beschlossen, die Förderinitiative „Innen statt Außen“ im Rahmen der Dorferneuerung und Städtebauförderung umzusetzen.

 

 

 

Bei der Förderinitiative „Innen statt Außen“ werden innerörtliche Maßnahmen wie die Modernisierung, die Instandsetzung, ggf. der Abbruch von leerstehenden oder vom Leerstand bedrohter Gebäude innerorts und damit zusammenhängend die Aufwertung von Innerortsanlagen bezuschusst.

 

 

 

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung der Gemeinde. Darin verpflichtet sich die Gemeinde, vorrangig auf Innenentwicklung zu setzen. Mögliche Inhalte des Selbstbindungsbeschlusses sind z.B. die vorrangige Nutzung von innerörtlichen Brachflächen und Gebäudeleerständen, der Verzicht auf die Neuausweisung von Bauflächen oder die Rücknahme von Bauflächen im Flächennutzungsplan. Nach Rücksprache mit dem Amt für ländliche Einwicklung ist eine moderate Ausweisung von Baugebieten weiterhin möglich.

 

 

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat an der Förderinitiative „Innen statt Außen“ teilzunehmen und einen Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung zu fassen.

 

 

 

Die Gemeinde wird, wie bereits in den vergangenen Jahren, verstärkt auf Innenentwicklung setzen und nur moderat neue Baugebiete ausweisen.

 

 

 

Neue Wohnbauflächen werden nur im räumlichen Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung bzw. im Anschluss an ein Innenentwicklungspotential geschaffen.

 

In den nächsten Jahren werden im Flächennutzungsplan keine zusätzlichen Flächen im Außenbereich für künftige Wohn- oder Mischbebauung festgesetzt, gegebenenfalls erfolgt nur noch eine Verlagerung von bereits bestehenden Flächen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 3.

Umbau der Einmündung der Industriestraße an der B13 mittels Kreisverkehres durch das Staatliche Bauamt Ansbach

- Durchführungsbeschluss

 

Im Zuge der Planung und des Ausbaus des fahrbahnbegleitenden Radweges entlang der B13 hat das Staatliche Bauamt die Verkehrssicherung bezüglich der Radquerung im Bereich der Zweckverbandszufahrt aufgegriffen. Im Rahmen einer Erstinformation im Dezember 2018 an den ZV GOLLIPP bestand weitgehend allgemeines Einverständnis zum Ausbau eines Kreisverkehres. Aufgrund der Kreuzungsrichtlinien wurde dem ZV GOLLIPP mitgeteilt, dass eine Kostenbeteiligung von ca. 25 % (rund 200.000 €) zu tragen ist. Dies wurde in der Zweckverbandssitzung vom 17.12.2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Daraufhin wurde vom Staatlichen Bauamt eine Verkehrszählung angesetzt. Aufgrund des Ergebnisses vom 28.03.2019 ergibt sich für die bestehende Anbindung des Zweckverbandsgebietes an den Kreisverkehr eine Überschreitung des Schwellenwertes von 20 % und somit eine Kostenverpflichtung nach den geltenden Vorschriften der Kreuzungsrichtlinien mit 40,32 %. Darin ist auch die künftige Anbindung eines westlichen Astes an den geplanten Kreisverkehr enthalten.

 

Nach der vorgelegten Planung und Kostenschätzung wird von einem Aufwand für den Kreisverkehr von 650.000,00 € ausgegangen. Für den Zweckverband beträgt die Kostenbeteiligung 40,32 % somit voraussichtlich 260.000,00 €. Für diese Kostenbeteiligung kann beim Freistaat Bayern eine staatliche Zuwendung in Höhe von ca. 220.000 € im Rahmen der RZStra beantragt werden.

 

Die Antragstellung für eine Förderung nach RZStra erfolgte zunächst am 21. Januar 2021 von Seiten des Zweckverbandes GOLLIPP. Der Antrag ging über die Regierung von Mittelfranken an das Bayerische Staatsministerium für Wohnung, Bau und Verkehr. Letztere möchten nun, dass die Antragstellung über eine federführende Gemeinde des ZV GOLLIPPs gestellt wird, da ein Zuwendungsantrag eines Zweckverbandes nicht gewöhnlich ist. Seitens der Verwaltung wurde hierfür die Gemeinde Gollhofen vorgeschlagen, da der geplante Kreisverkehr auf dem Gemeindegebiet Gollhofen liegt.

 

 

 

Die Finanzierung ist wie folgt geplant:

 

 

 

Zuwendungen nach RZStra

218.000,00 €

Kostenanteil BRD

390.000,00 €

Eigenanteil ZV GOLLIPP

242.000,00 €

Gesamtkosten

650.000,00 €

 

 

 

Die Leistungen werden im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung vergeben, geprüft, festgestellt und zur Zahlung weitergeleitet. Die erforderlichen Zahlungen werden 6 Wochen nach in Rechnungsstellung fällig.

 

Folglich geht die Gemeinde Gollhofen für den ZV GOLLIPP in die Vorfinanzierung. Über die Kostentragung muss daher mit dem Zweckverband eine Vereinbarung geschlossen werden, in dieser der ZV GOLLIPP den Eigenanteil der Gemeinde Gollhofen in voller Höhe übernimmt. Die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach wurde bereits vom Zweckverband unterzeichnet.

 

Nach eingehender Beratung, Aussprache und Erläuterung beschließt der Gemeinderat Gollhofen sich am geplanten Ausbau des Kreisverkehrs B13 / Industriestraße zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zuwendungsverfahren einzuleiten und die Förderung nach der RZStra zu beantragen. Mit dem ZV GOLLIPP wird eine Vereinbarung zur Kostenübernahme des nicht gedeckten Eigenanteils geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 4.

Bestätigung der Haltestellen für das Anruf-Sammeltaxi

 

Zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs ist von Seiten des Landkreises der Betrieb von Anrufsammeltaxis geplant. Die Bürger können sich hierbei entweder daheim abholen und an einer öffentlichen Haltestelle wieder absetzen lassen oder umgekehrt, an einer öffentlichen Haltestelle einsteigen und bei einer von ihnen gewünschten Adresse wieder aussteigen. Zu diesem Zweck sollen in den Ortschaften öffentliche Haltestellen eingerichtet werden. Für Gollhofen sind drei Haltestellen geplant:

 

-          Die Bushaltestelle am Kettenbrunnen

 

-          Eine Haltestelle in der Siedlung am Welbhäuser Weg

 

-          Eine Haltestelle an der Geckenheimer Straße

 

 

 

Für Gollachostheim sind zwei Haltestellen geplant:

 

-          Die Bushaltestelle an der Adelhöfer Straße/Dorfstraße

 

-          Eine Haltestelle in der Dorfstraße am westlichen Ortsausgang

 

Der Start für den Betrieb des Anrufsammeltaxis (AST) ist für den 01.08.2021 geplant.

 

Der Gemeinderat beschließt die genannten Haltestellen, wie vorgeschlagen, an das Landratsamt weiterzumelden.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 5.

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung

 

Zwei Bürger möchten Zisternen benutzen und das Wasser nur zum Garten gießen verwenden.

 

 

 

Der Gemeinderat Gollhofen genehmigt die teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung unter den üblichen Auflagen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 6.

Verpachtungen Gärten und Äcker

 

Für die gemeindlichen Äcker und Wiesen in der Gemarkung Gollhofen laufen die Pachtverträge im Herbst 2021 aus. Die Pächter sollen darüber mit einem Schreiben informiert werden. Die Neuverpachtung soll im Sommer öffentlich erfolgen.

 

Ein Teil der Gemeindegärten in Gollhofen ist ebenfalls im Herbst neu zu verpachten. Auch hier werden die bisherigen Pächter über den Ablauf des Pachtvertrages informiert. Damit jeder Bürger die Möglichkeit zur Abgabe eines Pachtangebotes hat, werden auch diese öffentlich ausgeschrieben.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt die Neuverpachtung, wie vorgeschlagen, durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 7.

Flurgang Siebner

 

Die Durchführungen von Grenzbegehungen nach dem Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke (AbmG) sind nach § 4 Abs. 2 der 12. BayIfSMV grundsätzlich auch unter Coronabedingungen zulässig, da es sich hierbei um die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

 

 

 

In der Gemeinde soll deshalb von den beiden Siebnergremien der Flurgang durchgeführt werden.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zum Flurgang an die Siebner zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 8.

Bauantrag auf Errichtung einer Mehrzweckhalle an vorhandene Lagerhalle

 

Ein Handwerksbetrieb reicht einen Bauantrag zur Errichtung einer Mehrzweckhalle an die vorhandene Lagerhalle ein. Er möchte damit sein Betriebsgebäude erweitern. Die bestehende Lagerhalle befindet sich auf Fl.-Nr.  808 und die Erweiterung soll auf Fl.-Nr. 808 und 807 errichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.

 

 

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, fügt sich nach Meinung des Gemeinderates aber in die Ortsrandbebauung ein.

 

Die Einhaltung des Abstands zur Bundesstraße 13 ist gesondert zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 9.

Beitritt zur LAG Steigerwald

 

Die LAG südlicher Steigerwald startet für die Jahre 2023 bis 2027 mit einer neuen Förderperiode und bietet der Gemeinde Gollhofen die Mitgliedschaft an.

 

Dadurch besteht für die Gemeinde die Möglichkeit zur Finanzierung von Projekten, die nicht über die Dorferneuerung gefördert werden, öffentliche Gelder zu erhalten.  Bei Einzelprojekten ist eine Förderung bis zu 60 % der Nettokosten möglich, bei Kooperationsprojekten bis zu 70 %.

 

Möglich wäre z.B. eine Förderung von Inneneinrichtungen eines Dorfgemeinschaftshauses, die Gestaltung von öffentlichen Plätzen oder von Baumaßnahmen auf dem Ziegeleigelände. Die Mitgliedskosten betragen 2,- € pro Einwohner und Jahr, außerdem einmalig zu Beginn der neuen Förderperiode die Kosten für die Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie.  Bisher waren in der VG Uffenheim nur die Gemeinde Gollhofen und Oberickelsheim nicht Mitglied der LAG. Die Gemeinde Oberickelsheim will für die neue Förderperiode beitreten.  Im Landkreis NEA wären dann alle Gemeinde, außer Gollhofen, Mitglied in einer LAG.

 

 

 

Der Gemeinderat sieht durch die Mitgliedschaft in der LAG gute Möglichkeiten zur Förderung von öffentlichen Maßnahmen und beschließt, einen Antrag auf Aufnahme zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 10.

Bekanntgabe - Anfragen - Verschiedenes

 

-       Vom Standesamt wird informiert, dass Trauungen zurzeit wegen der Coronaauflagen nur mit eingeschränkter Personenzahl möglich sind

 

-       Die Einladungen zur Gemeinderatssitzung und die Protokollerstellung wird in Zukunft über das neue Programm im Ratsinformationssystem erfolgen.

 

-       Zur Information der Bevölkerung über den Stand des Dorferneuerungsverfahrens wird in Gollhofen ein Mitteilungsblatt verteilt.

 

-       Da wegen der Coronaauflagen im letzten Jahr keine Jagdgenossenschaftsversammlung abgehalten wurde, konnte auch keine Neuwahl stattfinden. Der 1. Bürgermeister wurde dadurch automatisch zum Jagdvorsteher. In einem Schreiben der Gollhöfer Jagdpächter an die Gemeinde wurde die Jagdgenossenschaft nun darüber informiert, dass eine Aufnahme von drei weiteren Gollhöfer Jägern geplant ist und ein Angebot zur vorzeitigen Jagdpachtverlängerung gemacht wird.  Die Möglichkeit zur Abhaltung einer Jagdgenossenschaftsversammlung ist momentan noch nicht geklärt.

 

-       Aufgrund einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pferdebewegungsplatzes und eines Unterstandes auf Fl.-Nr. 375 in Gollhofen wurde vom Landratsamt eine Genehmigung in Aussicht gestellt.  

 

-       Die Verwaltungs- und Investitionsumlage für den Schulverband Lipprichhausen-Gollhofen wurde für die Gemeinde Gollhofen für das Jahr 2021 auf 24.000,- € festgelegt.

 

-       Für die restliche Glasfasererschließung des Ortsteiles Gollhofen über das Gigabitprogramm befinden wir uns zurzeit in der Markterkundung mit der Veröffentlichung auf der Homepage.

 

-       Am Kreisverkehr in Gollhofen wurde bei der Abzweigung nach Gollachostheim noch ein zusätzliches Hinweisschild zur Sperrung des Ortsteiles Gollachostheim aufgestellt.

 

 

 

 

 

Anfragen aus dem Gemeinderat:

 

 

 

-       Es wurde angefragt, ob eine Spende für die Krabbelgruppe von der VR-Bank überwiesen wurde, dies kann bestätigt werden.

 

-       Die Frage nach der Bedeutung der rot-weißen Fähnchen westlich des Gewerbegebiets GollIpp kann damit beantwortet werden, dass dies zur Vergrämung von Bodenbrütern dient, da hier ab Juni der Bau des Kreisverkehrs erfolgt.

 

-       Es wurde angefragt, ob für Gollachostheim der Bau eines öffentlichen Waschplatzes vorgesehen ist. Dies wird vom Gremium nicht bestätigt.