Aus der Gemeinderatsitzung vom 15.02.21

 

1.   Festlegung künftiger Bauplatzpreise

 

Der Verbesserungsbeitrag für die Abwasserentsorgungsanlage ist auch für die Bauplätze zu bezahlen. Bisher wurde dieser erst im Nachhinein erhoben. Beim Verkauf der Bauplätze soll dies nun gleich im Verkaufspreis je m² enthalten sein. Dadurch ergeben sich nun für unsere Baugebiete folgende m²-Preise:

 

BG Gollhofen Welbhäuser Weg IV

58,- €.

BG Gollhofen In der Scharren

33,- €

BG Gollachostheim Uffenheimer Weg

35,- €

 

Ab dem 01.04.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Bauplatzpreise zu erhöhen. Es gelten dann folgende m²-Preise:

 

BG Gollhofen Welbhäuser Weg IV

60,- €

BG Gollhofen In der Scharren

35,- €

BG Gollachostheim Uffenheimer Weg

35,- €

 

 

 

2. Bauanträge:

 

l Errichtung eines Wohnhauses in Gollachostheim, Fl.-Nr. 1543/3

 

Eine Familie möchte auf dem Bauplatz, Uffenheimer Weg 10 in Gollachostheim, ein Wohnhaus mit Garage errichten. Sie stellen auch einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der FWF, da im Zug der Baumaßnahme eine Zisterne auf dem Grundstück eingebaut werden soll.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und stimmt dem Bau der Zisterne unter den üblichen Auflagen zu.

 

 

 

l Anbau an Lagerhalle in Gollhofen, Fl.-Nr. 808 + 807

 

Ein Bürger möchte seine Lagerhalle mit einem Anbau erweitern. Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich.

 

Über den Antrag kann nicht entschieden werden, da die Planunterlagen nicht vorliegen.

 

 

 

3. Anhörung Träger öffentlicher Belange:

 l Gemeinde Martinsheim

          - 7. Änderung FNP

          - Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Rossgraben

          - Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Fuchsloch

 einzusehen unter www.klaerle.de oder www.marktbreit.info/gemeinde-martinsheim

 

Die Gemeinde Martinsheim plant die Umsetzung zweier Photovoltaikfreiflächenanlagen an der A7 mit einer gesamten Größe von 37 ha. Aus diesem Grund werden die Aufstellung der Bebauungspläne und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Das Plangebiet „Rossgraben“ liegt an der Autobahnauffahrt Marktbreit, das Plangebiet „Fuchsloch“ befindet sich am Parkplatz Fuchsloch.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

 

l Stadt Uffenheim

          - 10. Änderung FNP

          - Bebauungsplan PV-Freiflächenanlage Rudolzhofen

 einzusehen unter www.klaerle.de oder www.uffenheim.de

 

Die Stadt Uffenheim plant die Umsetzung einer Photovoltaik – Freilandanlage zwischen Uffenheim und Rudolzhofen an der B13 mit 3,3 ha.

 

Aus diesem Grund werden die Aufstellung des Bebauungsplanes `PV-Freiflächenanlage Rudolzhofen´ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

Berichte, Anfragen

 

Der Bürgermeister berichtet, dass

 -       derzeit die öffentliche Ausschreibung für die Druckleitungen zum Anschluss an die Kläranlage Ippesheim läuft.

 

-       in Gollachostheim die Glasfaserleitungen für das schnelle Internet zur Jörgleinsmühle und zum Anwesen „Am Steinbruch“ verlegt werden.

 

-       die Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt der Dorferneuerung in Gollachostheim durch den Landkreis im März erfolgen soll. Dies beinhaltet neben den Kreisstraßen auch die Gemeindestraßen, Wege und Plätze.

 

-       die Vorbereitungen für die Dorferneuerung Gollhofen mit Hilfe von Videokonferenzen fortgeführt werden sollen.

 

-       für die Altlasten und Schadstoffuntersuchung in der ehemaligen Ziegelei heute das Angebot einer Fachfirma eingegangen ist.

 

-       der Umlagebescheid für die VG, Haushaltsjahr 2021, 80.986,55 € beträgt.

 

-       der Vorauszahlungsbescheid der Verwaltungs- und Investitionsumlage 2021 für die Grund- und Mittelschule Uffenheim in Höhe von 56.432,64 € vorliegt.