Einleitung der Dorferneuerung Gollachostheim zum 06.04.20

Rechtzeitig vor Ostern haben wir noch eine gute Nachricht bekommen!

 

Am 08.04.2020 erhielten wir die unterschriebene Einleitungsvereinbarung

 

zum Start der Einfachen Dorferneuerung in Gollachostheim.

 

Es ist uns hierin eine Höchstfördersumme von rund 1,63 Mio €

 

für die Durchführung von öffentlichen Maßnahmen, mit einem Fördersatz

 

von bis zu 70 %, in Aussicht gestellt worden.

 

 Dies ist ein sehr hoher Fördersatz für eine Dorferneuerung.

 

Auch die Gesamtfördersumme ist beachtlich, diese war bis vor zwei Jahren für öffentliche Maßnahmen bei Einfachen Dorferneuerungsverfahren noch auf 250.000 € gedeckelt!

 

 

 

Anträge für Privatmaßnahmen können ab 14.04.2020 beim Amt für Ländliche Entwicklung in Ansbach gestellt werden.

Der Fördersatz kann hier bis zu 35 % betragen.

 

Bitte denken Sie immer daran, dass erst der Förderantrag genehmigt werden muss, bevor man Aufträge vergibt und mit der Baumaßnahme beginnt.

 

 

 

Bei der Festlegung des Fördergebietes konnte fast das ganze Dorfgebiet mitberücksichtigt werden. Am Uffenheimer Weg war allerdings keine Zusage für die Aufnahme aller Privatanwesen zu erreichen. Hier war das Amt zu keinen weiteren Zugeständnissen mehr bereit. Das Fördergebiet können Sie auf der Rückseite oder im Internet einsehen.

 

 

 

Nachfolgend der offizielle Text zur Verfahrenseinleitung vom Amt für Ländliche Entwicklung:

 

Einleitung der Dorferneuerung als Vorhaben nach Nr. 4.4 DorfR

 

 

 

Die Dorferneuerung Gollachostheim 4 als Vorhaben nach Nr. 4.4 DorfR wurde am 06.04.2020 eingeleitet. Im Zuge dieses Vorhabens können private Maßnahmen an Haus und Hof gefördert werden. Die Förderung richtet sich nach Nrn. 2.11 bis 2.13 der Anlage zu Nr. 2 der Dorferneuerungsrichtlinien und erfolgt innerhalb des festgesetzten Fördergebiets (siehe Karte M = 1:2500 mit Darstellung des Fördergebiets). Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn an das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (Postanschrift: Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach) zu richten. Der Antragszeitraum für die Förderung der Privatmaßnahmen erstreckt sich längstens bis 31.12.2022. Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie bis spätestens drei Jahre nach Ende dieses Antragszeitraums ausgeführt und die Rechnungsnachweise beim Amt vorgelegt worden sind, also längstens bis 31.12.2025.

 

Ein Informationsblatt des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zur Förderung von Privatmaßnahmen ist im Rathaus der Gemeinde Gollhofen erhältlich.

 

 

 

Ansprechpartner am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken sind:

 

 

 

 

- Monika Rogowski, Tel.: 0981/591-456  (allgemein)

- Lothar Bauer,         Tel.: 0981/591-451  (für Vorbereichs- und Hofräume)